Mit gutem Beispiel voran
Ladestation für E-Autos am Bezirksrathaus

Das Rathaus ist angemietet und die Eigentümer*innen wollen keine Ladestationen: Ob das Bezirksrathaus nun doch eine für E-Autos erhält, ist noch ungewiss. | Foto: Hermans
  • Das Rathaus ist angemietet und die Eigentümer*innen wollen keine Ladestationen: Ob das Bezirksrathaus nun doch eine für E-Autos erhält, ist noch ungewiss.
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Lindenthal - Der Beschluss der Lindenthaler Bezirksvertretung (BV) im
vergangenen Jahr war einstimmig: Im Bezirk soll der Bau von
Ladestationen für E-Autos forciert werden. Anders könne die Stadt
ihr selbstgesetztes Ziel nicht verwirklichen. Bis Ende 2021 sollen
nämlich im gesamten Stadtgebiet insgesamt 400 dieser Ladestationen
aufgestellt sein.

Die BV wollte mit gutem Beispiel vorangehen und beantragte eine
Ladestation mit zwei Anschlüssen für die Tiefgarage des
Bezirksrathauses an der Aachener Straße. Ein Anschluss sollte für
die Bürger*innen vorgehalten werden, der andere für die Mitarbeiter.

Den Antrag lehnte die Verwaltung nun ab. Das Bezirksrathaus Lindenthal
sei nicht städtisches Eigentum, sondern „ein angemietetes
Objekt.“ Auf eine entsprechende Anfrage hin hätten die
Eigentümer*innen über ihre Verwaltungsgesellschaft bereits
mitgeteilt, „dass sie derzeit keine Ladeinfrastruktur erstellen oder
gestatten können.“ Bauliche Veränderungen aber könnten nur mit
dem Einverständnis des Vermieters umgesetzt werden, daher sei der
Wunsch nach einer Ladestation für das Bezirksrathaus derzeit nicht
umzusetzen.

Doch damit wollen sich die Bezirksvertreter nicht zufrieden geben.
Auch ein Mieter habe das Recht, eine Ladestation im Keller oder in der
Tiefgarage des angemieteten Objekts einzurichten, argumentieren sie.
Schließlich habe die Bundesregierung hat mit dem „Bundesgesetz zur
Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des
Wohnungseigentumsgesetzes“ im September 2020 den Einbau von
Lademöglichkeiten an der Wohnung – auch in der Tiefgarage -
erleichtert.

Grundsätzlich habe jeder Mieter nun den Rechtsanspruch auf eine
Ladestation in einer gemeinsamen Tiefgarage. Er müsse nur die Kosten
selbst tragen. Mieter ist in diesem Fall die Stadt Köln. Im Übrigen
sei es unerheblich, o die Ladestation nun in der Tiefgarage des
Bezirksrathauses oder am Straßenrand davor, an der Aachener Straße
oder an der Stolberger Straße, errichtet wird.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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