Alter Militärring - desolater Zustand
Neue Asphaltdecke und geänderte Markierungen

Ein einziger Flickenteppich: Für die Verwaltung ist die Verkehrssicherheit auf dem Alten Militärring kaum noch zu gewährleisten. | Foto: Hermans
  • Ein einziger Flickenteppich: Für die Verwaltung ist die Verkehrssicherheit auf dem Alten Militärring kaum noch zu gewährleisten.
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Müngersdorf - Für Rollstuhlfahrer und Menschen, die mit dem Kinderwagen
unterwegs oder auf Gehhilfen angewiesen sind, ist die Passage vor den
Häusern am Alten Militärring 43-45 zuweilen ein echtes Problem. Dort
sind häufig Autos verbotenerweise auf dem Gehweg abgestellt, sodass
kaum ein Meter Restbreite bleibt, um voranzukommen. Nicht selten
müssen die Betroffenen auf die Fahrbahn ausweichen oder die andere
Straßenseite benutzen.

Deshalb haben die Lindenthaler Bezirksvertreter auf Antrag der
SPD-Fraktion nun die Verwaltung beauftragt, das Gehwegparken an dieser
Stelle „mit technischen Mitteln nachhaltig zu unterbinden“.

Aber für den Alten Militärring sind noch umfassendere Verbessrungen
angekündigt. Auf dem etwa 450 Meter langen Abschnitt zwischen
Aachener Straße und Wendelinstraße soll die Fahrbahndecke erneuert
werden. Im Rahmen einer Begehung sei der „desolate Zustand“ der
Asphaltschicht festgestellt worden, teilte das Amt für Straßen und
Verkehrsentwicklung den Bezirksvertretern mit.

Im Anschluss an die Erneuerung der Fahrbahn werden die vorhandenen
Markierungen wieder hergestellt. Allerdings soll auch geprüft werden,
ob Veränderungen bei der Markierung Verbesserungen für den
Radverkehr bringen oder zur Verkehrsberuhigung beitragen können. Die
Verwaltung betont aber, dass die Deckensanierung keinen nachteiligen
Einfluss auf den Rückbau des Alten Militärrings haben werde, der im
Zusammenhang mit der „Anbindung der Aachener Straße und der
Stolberger Straße an die Militärringstraße“ beschlossen wurde. Es
handele sich lediglich um eine kurzfristige Maßnahme zur
Wiederherstellung der Verkehrssicherheit.

Die Kosten für die Erneuerung werden auf rund 261.800 Euro beziffert.
Die Maßnahme soll zu 85 Prozent über das Sonderprogramm für die
Erhaltung kommunaler Straßen und Radwege des Landes finanziert
werden. Voraussetzung für die Förderung ist aber der Abschluss der
Arbeiten bis zum 31. Dezember 2021. Aus diesem Grund sei mit einer
zügigen Umsetzung zu rechnen. Kosten nach dem Kommunalen
Abgabengesetz (KAG) entstehen den Grundstückseigentümern nicht.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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