Autonomes Zentrum: Kalk oder Luxemburger Straße?
Noch nichts auf die Reihe gekriegt

Bis Ende 2023 wurde der Nutzungsvertrag mit dem Autonomen Zentrum für das Gelände an der Luxemburger Straße verlängert. | Foto: Hermans
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  • Bis Ende 2023 wurde der Nutzungsvertrag mit dem Autonomen Zentrum für das Gelände an der Luxemburger Straße verlängert.
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Das Autonome Zentrum (AZ) an der Luxemburger Straße 93 bleibt womöglich noch eine Weile erhalten. Denn das Angebot der Liegenschaftsverwaltung, in ein städtisches Gebäude im Kalker Gewerbegebiet umzuziehen, betrachten die Leute vom AZ inzwischen mit einiger Skepsis. Ein Grund: Solidarität mit den dortigen Mietern.

von Hans-Willi Hermans

Sülz/Kalk. Einem Großteil der etwa 40 Kleingewerbler, Kulturschaffenden und sozialen Vereinen, die momentan in dem Kalker Gebäude ansässig sind, drohte die Verdrängung, sollte das Autonome Zentrum tatsächlich einziehen. AZ-Sprecherin Sabrina Purple kritisierte die Vorgehensweise der Stadt kürzlich: „Was passiert mit all den Mieter:innen? Dazu hat die Stadt bis heute keine Antwort. Schlimmer noch: Die Kölner Stadtverwaltung hat es nicht für nötig gehalten, die aktuellen Mieter:innen über die laufenden Umstrukturierungspläne in Kenntnis zu setzen.“Die hatten erst beim einem vom AZ initiierten Treffen von den Plänen der Stadt erfahren – die Verwunderung war entsprechend groß. Zum Beispiel beim Busunternehmen Piccolonia. Es ist insofern eine Ausnahme, als die Stadt diesem Mieter anbot, am Standort zu verbleiben, und eine Hälfte des Grundstücks zu nutzen. Die andere Hälfte würde dann vom AZ bezogen. Laut der AZ-Pressemitteilung reicht dem Geschäftsführer des Unternehmens eine Hälfte des Geländes aber keineswegs, er denke daran, das Gewerbegebiet „ganz zu verlassen.“

Alternative Räumlichkeiten für die übrigen Mieter sind aber auch nicht in Sicht. Diese Situation sei nicht akzeptabel, meint Purple. „Uns zeigt sich, dass ein Umzug des Autonomen Zentrums nach Kalk noch lange nicht feststeht. Hierzu müssten noch einige Unklarheiten, Problematiken und offene Fragen von Seiten der Stadtverwaltung geklärt werden, bevor das AZ diesem Standortangebot grundsätzlich zustimmen könnte.“Zu den Unklarheiten und offen Fragen gehört auch die von der Stadt vorgeschlagene Anwendung der Erbbaurechtsbestimmungen. Dann würde für das AZ die jährliche Zahlung eines Erbbauzinses fällig. Dort fürchtet man nun, dass die Höhe des Zinses einen ungewohnten „finanziellen Druck“ auslösen könnte. Das stehe in Kontrast zu den „politischen und antikapitalistischen Ansprüchen“ des AZ: „Ein unkommerzieller und nicht auf Profit ausgerichteter Raum kann und will keinen Gewinn erwirtschaften. Wir sind ein gemeinwohlorientierter und ehrenamtlich beziehungsweise selbstorganisierter Raum und fordern, dass dies bei der Festlegung des Zinssatzes anerkannt wird“, stellt Purple klar.

Weil sich der Baubeginn für die Parkstadt-Süd verzögert, wurde der Nutzungsvertrag für das Gelände an der Luxemburger Straße bis Ende 2023 verlängert. Ob sich bis dahin sämtliche „offenen Fragen“ beantwortet sind, hält man beim AZ für „fraglich“. Doch das sei die Voraussetzung für den Umzug. Purple: „Bis dahin bleiben wir, wo wir sind: an der Luxemburger Straße.“

Bis Ende 2023 wurde der Nutzungsvertrag mit dem Autonomen Zentrum für das Gelände an der Luxemburger Straße verlängert. | Foto: Hermans
Ungeklärte Fragen: Was wird aus den Mietern in Kalk, die ihre Räume In den Reihen 16 verlassen müssen? | Foto: Hermans
Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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