Tempo 30 auf der Moltkestraße?
von Hans-Willi Hermans
Weiden/Lövenich. Eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes macht‘s möglich: Die jahrelangen Diskussionen um eine Einführung von Tempo 30 auf der Moltkestraße könnten sich schon bald im Sinne der Anwohner erledigt haben. Denn Bundestag und Bundesrat haben sich im Juni darauf verständigt, dass der Verkehrsfluss künftig nicht mehr oberste Priorität bei der Festlegung der Höchstgeschwindigkeit auf innerörtlichen Straßen haben soll. Nun müssen neben der Sicherheit auch die Gesundheit der Anwohner, Klima- und Umweltschutz oder die städtebauliche Entwicklung stärker berücksichtigt werden.
Die Lindenthaler Bezirksvertreter reagierten prompt. Nachdem sich Anwohner erneut über die hohe Geschwindigkeit des Verkehrs auf der Moltkestraße und die dadurch entstehende Lärmbelästigung beschwert hatten, hatte das Amt für Verkehrsmanagement wie in vergleichbaren Fällen zuvor reagiert. Es verweist darauf, dass es sich bei der Moltkestraße um eine Hauptstraße handele, die zu einem „Netz von Vorfahrtsstraßen“ gehöre, welche aufgrund ihrer Bedeutung „nicht innerhalb von Tempo 30-Zonen liegen sollen.“ Die Bezirksvertretung Lindenthal (BV) ließ sich davon allerdings nicht beirren und forderte die Verwaltung nun einstimmig auf, die kürzlich beschlossenen neuen Regelungen im Straßenverkehrsgesetz hinsichtlich Tempo 30 „zu beachten und auf der Moltkestraße dementsprechend umzusetzen“.
Auch das Argument der Verwaltung gegen Fußgängerüberwege etwa an den Einmündungen von Saarstraße und Albert-Kindle-Straße wollen die Bezirksvertreter nicht länger akzeptieren. Erneut hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass die geringe Zahl der Straßenüberquerungen die Einrichtung von Überwegen dort nicht rechtfertige. Doch die BV besteht darauf; denn nicht die Zahl der Fußgänger soll entscheidend sein, sondern die „Notwendigkeit“ von Überwegen. Sprich: Die Gegebenheiten vor Ort und mögliche Gefahrensituationen sollten den Ausschlag geben.
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |
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