Temporäre Spielstraßen
Zonen zu beruhigen ist möglich, aber voller Hürden
Lindenthal - Die Pandemie hat gravierende Einschränkungen bei den Bewegungs-
und Sportmöglichkeiten mit sich gebracht, gerade für Kinder. Kein
Schul- und Vereinssport, bei dem sie sich austoben könnten, und mit
einem ausreichenden Angebot an Spielplätzen und anderen Freiräumen
sind nicht alle Stadtteile gesegnet.
So wurde vielfach der Wunsch laut, die Stadt möge den Bürgern die
Möglichkeit geben, an geeigneten Stellen temporäre Spielstraßen
einzurichten, einen Bereich also, in dem zu vorher festgelegten Zeiten
nur Fußgänger unterwegs sein dürfen.
Das hat die Stadt nun tatsächlich in die Wege geleitet. Allerdings im
„grundsätzlich eng gesteckten Rahmen des Straßen- und
Verkehrsrechts“, wie es in einer Mitteilung an die Lindenthaler
Bezirksvertreter heißt. Vorab erfolgt daher der ausdrückliche Rat,
Bürger*innen, die in ihrem direkten Wohnumfeld eine temporäre
Spielstraße einrichten möchten, sollten sich in ihrer Nachbarschaft
„zu einer Interessengruppe zusammenschließen und die Einrichtung
einer solchen Spielstraße auf Zeit beantragen“.
Angesichts der zahlreichen Bedingungen, die für eine erfolgreiche
Antragstellung erfüllt sein müssen, und der anfallenden Kosten,
erscheint dies sogar dringend geboten. Grundvoraussetzung ist ohnehin,
dass der ins Auge gefasste Bereich in einer Nebenstraße liegt und
dass eine Sperrung weder Lieferverkehr noch Busse, noch die Zufahrt zu
privaten Stellplätzen behindert. Sodann sollte sich die
Interessengruppe auf einen Zeitraum für die Sperrung einigen –
täglich, wöchentlich oder nur einmal im Monat - und anschließend
eine Befragung der Anwohner*innen durchführen. Damit soll sicher
gestellt werden, dass eine Mehrheit das Anliegen auch unterstützt.
Spätestens danach sollte sich die Interessensgemeinschaft mit
Vertretern des Amts für Straßen und Verkehrsentwicklung zu einem
Vorgespräch treffen und ihr Projekt vorstellen. Dort wird die Frage
der grundsätzlichen Machbarkeit geklärt. Sollte es von
Verwaltungsseite keine Bedenken geben, muss eine Fachfirma mit den
Planungen für den Auf- und Abbau der Absperranlagen und der
erforderlichen Beschilderung beauftragt werden. Eine Liste der
Fachfirmen stellt die Verwaltung zur Verfügung.
„Auf Grundlage der Erfahrung aus vergleichbaren Maßnahmen“,
schreibt das Amt, liegen die Kosten je nach Umfang der Maßnahmen
irgendwo zwischen 1.400 und 5.500 Euro. Die Antragstellung immerhin
ist gebührenfrei.
Außerdem müssen die Interessengruppen Sorge dafür tragen, dass zu
den jeweiligen Terminen eine ausreichende Anzahl von Aufsichtspersonen
in der temporären Spielstraße anwesend ist und anfallender Müll
ordnungsgemäß entsorgt wird.
Weitere Infos gibt es online unter 66-SVB@stadt-koeln.de
- Hans-Willi Hermans
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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