Neubau im kommenden Jahr
Brücke Heppenberg muss ersetzt werden

In die Jahre gekommen ist diese Brücke über die Agger zwischen Donrath und Heppenberg, die auch Teil des Schulweges für viele Kinder ist.  | Foto: Foto Stadt Lohmar
  • In die Jahre gekommen ist diese Brücke über die Agger zwischen Donrath und Heppenberg, die auch Teil des Schulweges für viele Kinder ist.
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Von Harald Röhrig
Donrath.
Die Rad- und Fußgängerbrücke über die Agger zwischen dem Wohngebiet Heppenberg und Donrath ist in die Jahre gekommen und inzwischen so baufällig, dass sie neugebaut werden muss. Ihr Zustand ist so mangelhaft, dass sie als nicht mehr sicher eingestuft wird. Ein Schild weist derzeit daraufhin, dass das morsche Bauwerk nur noch von drei Personen gleichzeitig betreten werden darf. Das sei aber unrealistisch, betonte der stellvertretende Vorsitzende des Naturschutzbeirates bei der Unteren Landschaftsbehörde, Dr. Michael Pacyna, in der jüngsten Sitzung des Gremiums und sprach sich für einen Neubau und eine Befreiung von den Verboten im Natur- und Landschaftsschutzgebiet aus. Die derzeitige Brücke Heppenberg ist auch Teil des Schulweges zur Grundschule. Für eine solche Befreiung sprach sich dann auch der Beirat aus, so dass einem Neubau im nächsten Jahr nichts mehr im Wege steht. Lohmars Bürgermeisterin Claudia Wieja und der technische Beigeordnete Bernhard Esch hatten zuvor das Neubauprojekt vorgestellt. Die Stadt will insgesamt drei Brücken in Naafshäuschen und Donrath neu bauen. Der Neubau nach der Demontage der alten Brücke Heppenberg wird allerdings erst von Juli bis September kommenden Jahres außerhalb der Wander- und Laichzeit der geschützten Fische in der Agger stattfinden, wie Pacyna erläuterte. Beeinträchtigungen für Lachse, Groppen, Bach-, Meer- und Flussneunaugen sowie Äschen sollen dadurch vermieden werden. Der Erdaushub wird auf eine Bodendeponie gebracht. Die neue Brücke soll breiter als die alte und verschwenkt werden sowie eine geringe Steigung erhalten. Beleuchtet wird sie nur durch LED-Lampen im Handlauf mit Zeitschaltuhr erhalten. Eine artenschutzrechtliche Prüfung kam zu dem Ergebnis, dass für Vögel und Fledermäuse keine Verbotstatbestände eintreten.

Freie/r Redaktionsmitarbeiter/in:

Harald Röhrig aus Siegburg

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