Bitte kein Lärm!
Kein Lärm an Sonn- und Feiertagen

Foto: Stadt

Lohmar - Das Ordnungsamt der Stadt Lohmar weist darauf hin, dass nach dem
Feiertagsgesetz NW an Sonn- und Feiertagen alle öffentlich
bemerkbaren Arbeiten verboten sind, die die Ruhe des Tages stören –
sofern sie nicht besonders erlaubt sind. Bei erlaubten Arbeiten sind
unnötige Störungen und Geräusche zu vermeiden. Verstöße gegen
diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbuße
geahndet werden können.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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