Bürger können Bedenken vorbringen
Planfeststellungsverfahren

Planfeststellungsverfahren am Flughafen. | Foto: Stadt Lohmar
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Lohmar - Noch bis zum 5. Dezember liegen bei der Stadt im Bauaufsichts- und
Planungsamt, Stadthaus, Hauptstraße 27-29, die Unterlagen zum
Planfeststellungsverfahren diverser Vorhaben am Flughafen Köln/Bonn
aus.

Auch wenn der eigentliche Flugbetrieb insbesondere die
Nachtflugregelungen nicht ausdrücklicher Gegenstand des Antrags ist,
liegt es aus Sicht der Stadt auf der Hand, dass ein weiterer Ausbau
der Infrastruktur für den Personen- und Frachtverkehr Auswirkungen
auf den künftigen Flugbetrieb und damit auf den Fluglärm nach sich
zieht.

Da viele Bürger Lohmars von nächtlichem Fluglärm betroffen sind,
rät die Stadt dazu, im Zuge der Anhörung von ihrem Recht Gebrauch zu
machen und ihre Bedenken und Kritik fristgerecht, das heißt bis zum
19. Dezember 2017, bei der Genehmigungsbehörde schriftlich
vorzubringen.

Für Erläuterungen zur Fluglärmproblematik allgemein und den
geplanten Vorhaben steht die Vorsitzende der Lärmschutzgemeinschaft
Lohmar, Manuela Steden und die Vorsitzende der Fluglärmkommission am
Köln/Bonner Flughafen, Claudia Wieja am Montag, 4. Dezember und
Montag, 11. Dezember, jeweils von 15 bis 17.30 im Stadthaus, Raum 218
zur Verfügung.

Die Planfeststellung ist, vereinfacht gesagt, ein
Genehmigungsverfahren für bedeutende bauliche Maßnahmen. Ziel ist
unter anderem, die Auswirkungen der Maßnahme auf Menschen und Umwelt
zu klären. Bei Bauprojekten wie z. B. Eisenbahntrassen, Autobahnen
oder auch Flughäfen sind Planfeststellungsverfahren üblich.

Die Flughafen Köln/Bonn GmbH hat nun die Planfeststellung beantragt,
um nachträglich eine sichere Genehmigung für die Erweiterung des
Vorfelds A zu erhalten. Darin werden weitere, zum Teil schon
verwirklichte, Baumaßnahmen einbezogen. Dies betrifft eine Verbindung
zwischen zwei Vorfeldern, die Nutzungsmöglichkeiten von bestehenden
Gebäuden im Frachtbereich sowie den Abriss einer Gepäckhalle und
anschließender Nutzung als Parkfläche für Flugzeuge. In dem
Verfahren soll auch die Zulässigkeit von Bauprojekten festgestellt
werden, die der Flughafen erst in den kommenden Jahren realisieren
möchte. Dazu zählen ein Verbindungsbau zwischen den Terminals 1 und
2 sowie der Neubau eines Hotels, der Ersatzneubau eines Parkhauses
sowie der mögliche Bau einer zweiten Halle für Allgemeine
Luftfracht.

Die Antragsunterlagen sind auch im Internet auf
www.Lohmar.de/Bauleitplanung sowie auf der Seite des
Verkehrsministeriums unter
http://www.vm.nrw.de/verkehr/luftverkehr/Planung einsehbar.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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