Weitere Nothilfen für Betroffene
Schnell und unbürokratisch in Lohmar
Lohmar - 29.07.21
Nachdem die Stadtverwaltung mit einem eigenen Soforthilfeprogramm seit
nun einer Woche Betroffene mit 300 Euro unterstützt, werden seit
Beginn dieser Woche auch die Anträge auf die Soforthilfe des Landes
Nordrhein-Westfalen von der Stadtverwaltung bearbeitet.
Betroffene können nun weitere finanzielle Unterstützung erhalten. Am
Donnerstag, 22. Juli, hat der Stadtrat in einer Sondersitzung die
Richtlinie über die Verteilung von Nothilfen an Privathaushalte, die
durch das Unwetter am 14./15. Juli Schäden erlitten haben,
beschlossen.
Nach dieser Richtlinie werden die auf den städtischen Konten
eingegangenen Spenden an die Betroffenen verteilt. Die Richtlinie und
der Antrag auf Gewährung von Nothilfen stehen auf der Internetseite
der Stadt Lohmar zur Verfügung.
Mieter von selbst genutztem Wohnraum und Eigentümer von selbst
genutztem oder vermietetem Wohnraum können Anträge bis zum 31.
August stellen. Pro Haushalt ist eine Person antragsberechtigt. In der
Regel können nur Schäden über 5.000 Euro Nothilfeleistungen
auslösen. Hiervon ausgenommen sind Härtefälle.
Über die Bewilligung der Nothilfen entscheidet eine
Nothilfekommission nach Maßgabe der vom Stadtrat beschlossenen
Richtlinie.
Bereits erhaltene oder spätere Soforthilfen, Versicherungsleistungen
oder andere finanzielle Unterstützungen werden bei der Bewilligung
berücksichtigt.
Außerdem haben sich einige lokale und überregionale Einzelhandels-
und Dienstleistungsunternehmen bereit erklärt, betroffenen Kunden
Rabatte für die Beschaffung von Haushaltsgegenständen zu gewähren.
Eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage im Einzelhandel steht auf
der Internetseite der Stadtverwaltung zur Verfügung. Wer keine
Möglichkeit hat, die Bescheinigung auszudrucken, kann das Dokument im
Stadthaus an der Info-Theke abholen. Rabatte oder Preisnachlässe sind
freiwillige Leistungen der Unternehmen, es besteht kein Rechtsanspruch
darauf. Informationen über Unternehmen, die Preisnachlässe
einräumen, liegen der Stadtverwaltung nicht vor.
Das Bürgertelefon 02246 15-444 und das neu eingerichtete
E-Mail-Postfach buergerinfo@lohmar.de haben die Bürger sehr gut zur
Kommunikation mit der Stadtverwaltung bezüglich der Bewältigung der
ersten Unwetterfolgen genutzt. Beide Serviceleistungen der
Stadtverwaltung enden zum 31. Juli 2021. Bürger können sich ab dem
1. August über die regulären Kommunikationsmöglichkeiten an die
Stadtverwaltung wenden.
Hier finden Sie die Richtlinien:
#download
22.07.21
Die Stadt Lohmar zahlt an alle Haushalte, die von den Unwetterfolgen
am 14./15. Juli 2021 betroffen sind, eine Soforthilfe in Höhe von
300 Euro pro Haushalt aus, um in dieser besonderen Notsituation zu
helfen.
Um diese finanzielle Unterstützung unkompliziert erhalten zu können,
melden sich die betroffenen Haushalte (eine Person pro Haushalt) bitte
ab Donnerstag, 22. Juli, im Bürgerservice der Stadt Lohmar,
Hauptstraße 27 - 29. Dort bekommen die berechtigten Haushalte
zunächst eine Bescheinigung, um die Soforthilfe bei der VR-Bank,
Rathausstraße 1 - 3, in Lohmar ausgezahlt zu bekommen.
Zur Ausstellung der Bescheinigung werden Personalausweis/Reisepass
oder ein Aufenthaltstitel benötigt, in einzelnen Fällen können
weitere Nachweise erforderlich sein, z. B. Fotos des Schadens.
Auszahlungsberechtigt sind Haushaltsangehörige mit Hauptwohnsitz in
Lohmar, die durch die Unwetterfolgen, wie
beispielsweiseWassereinbrüche, Überflutungen sowie Stromausfälle
erhebliche Schäden erlitten haben.
Die Mitarbeiter*innen des Bürgeramtes nehmen die Daten auf und
stellen die erforderliche Bescheinigung aus. Das Bürgeramt ist für
diesen Zweck zu folgenden Zeiten geöffnet:
Donnerstag, 22.07.2021 9:00 bis 15:30 Uhr
Freitag, 23.07.2021 7:30 bis 14:00 Uhr
Montag, 26.07.2021 7:30 bis 18:00 Uhr
Dienstag, 27.07.2021 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch, 28.07.2021 7:30 bis 13:00 Uhr
Donnerstag, 29.07.2021 7:30 bis 15:30 Uhr
Freitag, 30.07.2021 7:30 bis 12:00 Uhr
Die Stadtverwaltung bittet darum die geltenden Coronaschutzmaßnahmen
zu beachten, Abstände einzuhalten und um gegenseitige
Rücksichtnahme. In den städtischen Verwaltungsgebäuden gilt
darüber hinaus weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-
Schutzes.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon unter
02246-15 444.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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