Gerichtsurteil: Verträge sind einzuhalten
Sulzer-Betriebsrat hat Erfolg mit Klage

Protest gegen die Schließung | Foto: Lutz Mühring
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Lohmar - Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat am 11. Mai einer noch in
diesem Jahr beabsichtigten Schließung des Pumpenwerkes auf der
Scheiderhöhe juristisch einen Riegel vorgeschoben.

Der Antrag der Firma auf Einsetzung einer Einigungsstelle, die über
einen Interessenausgleich und Sozialplan für die von einer
Schließung betroffenen 180 Beschäftigten beraten sollte, wurde
abgewiesen. Dies teilt aktuell Michael Korsmeier, 1. Bevollmächtigter
und Geschäftsführer der IG Bonn-Rhein-Sieg mit.

Damit widersprach das LAG der Entscheidung des Arbeitsgerichts
Siegburg vom März dieses Jahres, die das Aus für das Werk noch in
diesem Jahr bedeutet hätte.

Jetzt gibt es wieder Hoffnung für die Belegschaft. Die Vorsitzende
Richterin Dr. von Ascheraden bekräftigte den Grundsatz, wonach
geschlossene Verträge einzuhalten sind und bestätigte damit die
durch die Kölner Arbeitsrechtlerin Vormbaum-Heinemann vertretene
Rechtsauffassung von Betriebsrat und IG Metall.

Im Oktober 2014 hatten Betriebsrat und Geschäftsführung eine
Vereinbarung unterzeichnet, die bis Ende 2019 eine Standort- und
Beschäftigungsgarantie vorsieht. Im
Falle von konjunkturbedingtem Beschäftigungsmangel verpflichtete sich
Sulzer, zunächst alle gesetzlichen und tariflichen Instrumente der
Beschäftigungssicherung zu nutzen, bevor über einen Personalabbau
verhandelt werden kann. Bei Meinungsverschiedenheiten ist eine
Einigungsstelle einzurichten, die dann jedoch nicht über eine
Schließung
verhandeln kann, sondern nur über die Sicherung des Standortes und
der Beschäftigung. 

Rund 50 Beschäftigte waren zum Prozess nach Köln gefahren, um ihrem
Betriebsrat den Rücken zu stärken. Nach Verkündung des Urteils
brandete in dem überfüllten Gerichtssaal lauter Jubel und Beifall
auf.

Die Freude über dieses Urteil teilten Betriebsrat und IG Metall
anschließend  mit der ganzen Belegschaft bei einer kurzfristig
angesetzten Informationsveranstaltung „an der Pumpe“ auf der
Scheiderhöhe.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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