Communio in Christo
Kirchenrechtlich anerkannt

Am Rande des Visitationsbesuchs von Weihbischof Karl Borsch in der Seniorenpflege „Haus Effata“ der Communio in Christo in Blankenheim deutete sich die Anerkennung bereits an (v.r.): Pfarrer Jaison Thazhathil aus Indien, der stellvertretende Leiter der Gemeinschaft, Heimleiterin Ulrike Müller, Norbert Arnold, der Geschäftsführer des Sozialwerks der Communio in Christo, „Effata“-Pflegedienstleiterin Zarlasht Azimi, Weihbischof Karl Borsch, Generalsuperior Pfarrer Karl-Heinz Haus und Schönstatt-Pater Rudolf Ammann, der Berater der Gemeinschaft. | Foto: ML/ProfiPress
  • Am Rande des Visitationsbesuchs von Weihbischof Karl Borsch in der Seniorenpflege „Haus Effata“ der Communio in Christo in Blankenheim deutete sich die Anerkennung bereits an (v.r.): Pfarrer Jaison Thazhathil aus Indien, der stellvertretende Leiter der Gemeinschaft, Heimleiterin Ulrike Müller, Norbert Arnold, der Geschäftsführer des Sozialwerks der Communio in Christo, „Effata“-Pflegedienstleiterin Zarlasht Azimi, Weihbischof Karl Borsch, Generalsuperior Pfarrer Karl-Heinz Haus und Schönstatt-Pater Rudolf Ammann, der Berater der Gemeinschaft.
  • Foto: ML/ProfiPress
  • hochgeladen von RAG - Redaktion

Mechernich/Aachen - (pp). Fast 34 Jahre nach der Gründung am 8. Dezember 1984 ist die
Communio in Christo in Mechernich kirchenrechtlich vom Aachener
Diözesanbischof Dr. Helmut Dieser anerkannt worden. Die Communio in
Christo trägt nun den offiziellen Namen „Ordo Communionis in
Christo“.

Kirchenrechtlich erfolgt die Anerkennung als „privater Verein von
Gläubigen“ (lat. „consociatio christifidelium privata“ gem.
can. 322 des Kirchenrechtes). Das entsprechende Dekret hat Bischof
Helmut bereits am 13. Oktober unterschrieben, wie jetzt bekanntgegeben
wurde.

Die Communio in Christo war 1984 von der gebürtigen Niederländerin
Mutter Marie Therese, geborene Josephina Theresia Linssen, in
Mechernich ausdrücklich zur Bestätigung, Verwirklichung und
Verteidigung der Dekrete und Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen
Konzils gegründet worden.

„Ziele und Lebensweise der Communio in Christo erschließen sich
durch gelebte Gottes- und Nächstenliebe aus den Beschlüssen des
Zweiten Vatikanischen Konzils und im Sinne der geistlichen Impulse der
Gründerin“, so Monsignore Dr. Stefan Dückers, der Bischöfliche
Beauftragte für die Orden und Säkularinstitute im Aachener
Generalvikariat.

Der Gedanke aus Mutter Marie Thereses spirituellem Vermächtnis wurde
zum Leitwort der Mitglieder der Communio in Christo für ihr Leben und
ihren Dienst: „Die Liebe zum Nächsten ist Leben in Gott.“

Die Communio in Christo hat ihren Sitz in Mechernich. Ihr
angeschlossen sind verschiedene soziale Einrichtungen in unabhängiger
Trägerschaft des Sozialwerks der Communio in Christo, die Schwerst-
und Langzeitpflege und das Hospiz „Stella Maris“ in Mechernich
sowie die Seniorenpflege „Haus Effata“ in Blankenheim.

Bischof Diesers Dekret zur Annahme der Satzung und kirchenrechtlichen
Anerkennung und Einordnung der Communio in Christo übergibt
Monsignore Dr. Stefan Dückers, der Bischöfliche Beauftragte für die
Orden und Säkularinstitute, am ersten Adventssonntag, 2. Dezember, im
Rahmen einer Eucharistiefeier um 10 Uhr in der Hauskapelle der
Communio in Christo in der Mechernicher Bruchgasse.

Die Mitteilung der Anerkennung wurde im Mechernicher Mutterhaus mit
großer Freude entgegengenommen. Pfarrer Karl-Heinz Haus, der Obere
der Gemeinschaft, sagte, Mutter Marie Therese habe die Spiritualität
und Theologie des Zweiten Vatikanischen Konzils zur Basis ihrer
Gründung gemacht. Zeichen tätiger Liebe sollten das Evangelium allen
Menschen glaubhaft und greifbar machen, besonders solchen in
Notsituationen.

Dafür erteilte Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff der Communio in
Christo bereits im Jahre 2010 ein so genanntes „decretum laudis“,
eine förmliche Belobigung ihrer Arbeit insbesondere in den
Pflegeeinrichtungen der Gemeinschaft. Bereits dessen Vorgänger
Bischof Professor Dr. Klaus Hemmerle hatte in enger Verbindung zur
Gründerin der Communio in Christo gestanden, aber es kam zu
unterschiedlichen Bewertungen formaler Fragen.Unterstützung in den
neuerlichen Verhandlungen mit dem Bistum über eine kirchenrechtliche
Anerkennung bekam die Communio jetzt durch den Paderborner
Kirchenrechtler Professor Dr. Rüdiger Althaus.

Die Anerkennung als „consociatio privata“ gewährt der Communio
volle kirchliche Rechtspersönlichkeit, so Jürgen Fahnenstich vom
Kapitel der Communio in Christo. Die Rechtsform ist nicht zu
verwechseln mit dem kirchenrechtlich umrissenen Ordensbegriff. Als
„consociatio privata“ sind beispielsweise Teile des
Internationalen Kolpingwerks anerkannt.

Generalsuperior Karl-Heinz Haus erklärt, die Communio in Christo
verstehe sich als „Weg für alle“, Priester, Schwestern und Laien,
auch Angehörige anderer Institute, die in einem neuen Miteinander und
Füreinander in Mechernich und Blankenheim sowie weltweit
zusammenarbeiten, Eucharistie feiern, beten und wirken.Die Communio in
Christo hat Hunderte Anhänger und Mitglieder, in Osteuropa, besonders
Polen, Afrika, Amerika und Indien. Im Mechernicher Mutterhaus sowie in
den Pflegeeinrichtungen leben und wirken auch Angehörige
verschiedener Ordensgemeinschaften.

Die Communio wird sich nach der Anerkennung durch Bischof Helmut in
Zukunft in Abstimmung mit dem Bistum Aachen noch um weitere Schritte
bemühen. Jürgen Fahnenstich: „Ein Orden im kirchenrechtlich
klassischen Sinn ist die Communio in Christo nicht, sie ist aber
bestrebt, eine vom Heiligen Stuhl approbierte neue Form geweihten
Lebens nach can. 605 CIC zu werden.“

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

28 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.