Kein grünes Licht für Putenmast
Münsteraner Einwände beziehen sich nur auf Formfehler

Die Mechernicher Verwaltungsspitze während der Ratsdebatte um die geplante Putenmastanlage. Dr. Hans-Peter Schick: „Wir versuchen, über den Bebauungsplan Einfluss auf den Standort zu nehmen und das Gericht von der Richtigkeit dieses Vorgehens zu überzeugen.“ | Foto: ProfiPress
  • Die Mechernicher Verwaltungsspitze während der Ratsdebatte um die geplante Putenmastanlage. Dr. Hans-Peter Schick: „Wir versuchen, über den Bebauungsplan Einfluss auf den Standort zu nehmen und das Gericht von der Richtigkeit dieses Vorgehens zu überzeugen.“
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Mechernich - (pp) Wegen der geplanten Pustenmastanlage eines Wachendorfer Landwirts
bei Antweiler herrscht weiter Gelassenheit in der Mechernicher
Politik. Der Stadtrat nahm in diesen Tagen zwar zur Kenntnis, dass das
Oberverwaltungsgericht in Münster einen Bebauungsplan der Stadt
Mechernich in einem Normenkontrollverfahren gekippt hat. Gleichzeitig
beschloss das Gremium aber, die Formfehler, die die Münsteraner
Richter kritisiert hatten, zu beseitigen und den geänderten
Bebauungsplan neu aufzulegen.

Es bleibt also höchst ungewiss, ob der Wachendorfer Landwirt, der das
Verfahren angestrengt hatte, seinen Putenbetrieb für bis zu über
25.000 Hennen tatsächlich an der gewünschten Stelle realisieren
darf. „Denn in der Sache selbst hat das Gericht noch nicht
entschieden“, so Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick zum
„Mechernicher Bürgerbrief“: „Man hat uns signalisiert, dass man
sich grundsätzlich mit unserem Vorhaben anfreunden könnte, die
Standortentscheidung mittels eines Bebauungsplanes zu steuern.“ Mit
dem Bebauungsplan Nr. 111 „Intensivtierhaltung um Antweiler und
Wachendorf“ wollte Stadtplaner Thomas Schiefer verhindern, dass die
geplanten Putenställe zu nahe an den Ortsrand von Antweiler gebaut
werden. Der Plan, der im April 2013 vom Stadtrat verabschiedet worden
war, legte einen Mindestabstand von 500 Metern fest, im Falle eines
gewerblichen Mastbetriebs sogar 1000 Meter. Tatsächlich sahen die
Planungen des Wachendorfer Landwirts nur 320 Meter Distanz zu den
Häusern am Dorfrand vor. Das Normenkontrollverfahren des Bauern gegen
die Stadt wird bundesweit von Berufskollegen und landwirtschaftlichen
Verbänden und Kammern beobachtet, möglicherweise auch unterstützt,
so Prozessbeobachter. Wenn das OVG Münster in Antweiler/Wachendorf
Präzedenzen schaffe, dass Kommunen ordnungspolitisch in das der
Landwirtschaft grundsätzlich zugestandene privilegierte Bauen im
Außenbereich eingreifen dürfen, dann habe das bundesweit
Konsequenzen, hieß es. Dass die Stadt Mechernich mit dem
Bebauungsplan Nr. 111 im fraglichen Bereich versucht,
ordnungspolitisch einzugreifen und die Bevölkerung vor denkbaren
Emissionen zu schützen, sei nicht Prüfungsgegenstand des
Normenkontrollverfahrens gewesen, so Bürgermeister Dr. Hans-Peter
Schick im Gespräch. Juristisch beanstandet wurden bei der jetzigen
Gerichtsentscheidung lediglich Formfehler. Beide seien reparabel, so
Thomas Schiefer. Der Hinweis von Dr. Hans Nositschka auf ein
niederländisches Gutachten zur Gefahr durch resistente Keime aus der
Putenmastanlage müsse aufgenommen werden. Außerdem müssten
Unterschriften und Veröffentlichungen des Bebauungsplanes neu
erfolgen, weil im ersten Durchgang Fristen und Abläufe nicht
eingehalten wurden. „Insgesamt kein Grund für die Stadt, die Flinte
ins Korn zu werfen“, konstatiert Bürgermeister Dr. Hans-Peter
Schick. „Im Gegenteil“, so Stadtplaner Thomas Schiefer: „Wir
steigen wieder ins Bebauungsplanverfahren ein. Eine
Veränderungssperre ist verhängt, wir sind am Ball!“. Eventuelle
Schadenersatzansprüche für den Bauern, der auch weiterhin und bis
auf Weiteres nicht bauen darf, seien nicht zu leisten, so Schiefer zu
dem danach fragenden Ratsherrn Peter von Wilcken. „Wir wollen und
dürfen die Putenmastanlage nicht verhindern“, unterstrich
Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick im Interview: „Wir versuchen
lediglich, über den Bebauungsplan Einfluss auf den Standort zu
nehmen.“ Und die Stadt werde alles versuchen, das Gericht von der
Richtigkeit dieses Vorgehens zu überzeugen. Ob der Landwirt nach
„Reparatur“ des Bebauungsplans Nr. 111 „Intensivtierhaltung um
Antweiler und Wachendorf“ erneut klagt, bleibt aus Sicht der Stadt
abzuwarten. In den Medien äußerte er sich bislang nicht dazu. Laut
„Kölnischer Rundschau“ und „Kölner Stadt-Anzeiger“ sagte er:
„Mein Anwalt und ich sind enttäuscht, dass die Hinweise, die die
Richter mündlich gegeben haben, im schriftlichen Urteil nicht
enthalten sind.“ Nach dem einmütigen Votum des Stadtrates für die
Neuauflage des geänderten Bebauungsplanes soll es nun in einigen
Wochen erneut zur vierwöchigen Offenlage kommen, bei der Einwände
geltend gemacht werden können. Der Landwirt erklärte in den Medien,
er werde sich den neu erstellten Bebauungsplan „genau ansehen“.
Danach wolle er weitere Schritte erwägen.

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