Entsorgerwechsel zum 1. Januar
Neue Bio-Tonnen
Mechernich - (lk) Die Firma RMG GmbH übernimmt ab Januar die Sammlung und den
Transport von Bio- und Restabfall von der Firma Schönmackers, die,
laut Medienberichten, Mülltonnen vorzeitig aus dem Verkehr ziehen
will.
Schadstoffmobil, Sperrmüllabfuhr, Weihnachtsbaumsammlung,
Grüngutabfuhr, Altpapiersammlung fallen ins Aufgabengebiet der der
Firma Schöemackers, für die Altpapierentsorgung ist die Firma
Bongaerts zuständig.
Ihre Biogefäße (Braune Tonnen) will Schönmackers, laut
Medienberichten, vor dem 31. Dezember aus dem Verkehr ziehen, was
nicht die Billigung der Stadt findet, die bereits rechtliche Schritte
im Falle des frühzeitigen, vertragswidrigen Tonnenabzugs prüft. Für
die Übergangszeit will die bislang zuständige Entsorgungsfirma
Schönmackers dem Vernehmen nach Müllsäcke an die Bürger verteilen.
Die vom neuen Auftragnehmer RMG GmbH neu zu stellenden Rest- und
Bioabfallbehälter (Mietgefäße) werden ab der 45. Kalenderwoche (ab
8. November) bis zur 47. Kalenderwoche im Stadtgebiet verteilt. Somit
erhalten alle Haushalte mit Mietgefäßen ein fabrikneues
Abfallgefäß.
Das teilte der zuständige Verwaltungsmitarbeiter Lothar Hilgers dem
Mechernicher „Bürgerbrief“ mit. Ab November bis Jahresende sind
Gefäßtausch, Rückgabe und Neuaufstellung von Gefäßen nicht
möglich. Die neuen Abfallgefäße werden vor den jeweiligen
Grundstücken von der RMG GmbH abgestellt, sodass die
Grundstückseigentümer diese nur noch auf das Grundstück ziehen
müssen.
Falls jemand keine neuen Mülltonnen (Mietgefäße) erhält oder
verteilte Behälter nicht der bisherigen Größe entsprechen, bitte
bei Sabine Floß im Rathaus melden: s.floss@mechernich.de; Telefon: 0
24 43 - 49 41 52. Fehlende oder falsche Tonnen werden voraussichtlich
im Dezember verteilt beziehungsweise ausgetauscht.
Vom Austausch nicht betroffen sind die Altpapierbehälter (Blaue
Tonne) und die Leichtverpackungsbehälter (Gelbe Tonne). Sie
verbleiben in den Haushalten. Ebenso graue und braune Tonnen, die sich
im Eigentum der Haushalte befinden. Sie können auch ab 2022 weiter
benutzt werden. Ob ein Abfallbehälter Eigentums- oder Mietbehälter
ist, erkennt man auf dem Grundbesitzabgabenbescheid unter der Rubrik
„Abfallbeseitigung“. Dort steht, ob es sich um ein Miet-, Leih-
oder Eigentumsgefäß handelt.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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