Hundezählung in Mechernich
„Schwarzen Hunden“ auf der Spur
Es gibt Menschen, die halten es nicht für nötig ihren Hund im Mechernicher Rathaus anzumelden und Hundesteuer zu zahlen. So profitieren sie von der Zahlungsmoral und Ehrlichkeit der meisten Hundebesitzer. Das soll anders werden:
Mechernich (lk). „Im Sinne der Gebührengerechtigkeit in der Stadt am Bleiberg macht die Verwaltung jetzt den nächsten Schritt: Sie hat eine Firma damit beauftragt, sämtliche Hunde im Stadtgebiet zu zählen“, teilt die Stadtverwaltung mit.
„Die letzte Hundezählung wurde 2010 vorgenommen“, sagt Sabine Floß, im Mechernicher Rathaus unter anderem für die Hundesteuer zuständig. Damals habe man 370 nicht gemeldete Hunde „aufgestöbert“. Derzeit sind rund 3100 Hunde im Stadtgebiet gemeldet. Die jetzt anstehende Zählung beginnt am Dienstag, 5. September, und geht bis Donnerstag, 30. November. Die Mitarbeiter der beauftragten Firma werden jeden Haushalt im Stadtgebiet aufsuchen, auch an Samstagen. Die Damen und Herren können sich ausweisen. Bevor sie mit der Arbeit beginnen, werden sie von der Stadt Mechernich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Gefragt werde, seit wann sich Hunde im Haushalt befinden und wie viele es sind. Der Halter des Hundes wird ermittelt, die Hunderasse, die Größe und das Gewicht.
„Die Hundesteuer verfolgt eine zweifache Zielsetzung“, so Sabine Floß. Da sei einerseits die Erzielung von Einnahmen zu nennen und andererseits die ordnungspolitische Steuerung, damit die Haltung von Hunden nicht ausartet und die Allgemeinheit über Gebühr belastet wird.
Beim Thema Finanzen hat die Stadt Mechernich im Jahr 2022 über die Hundesteuer 236.000 Euro eingenommen, das sind im Durchschnitt 69 Euro pro Hund, wobei die Hundsteuer für als gefährlich eingestufte Hunde mit 805 Euro weitaus höher liegt als die für normale Hunde mit 69 Euro. Die Einnahmen tragen zur Gesamtdeckung des Haushalts bei und nicht nur zur Beseitigung des Hundekots wie manche Hundehalter glauben.
Dennoch sind die kommunalen Aufwendungen für die Beseitigung des Hundekots recht erheblich, daneben müssen Hundetoiletten eingerichtet und Hundewiesen, Auslaufgebiete und Hundekotsammelbehälter vorgehalten werden.
Das Nichtanmelden eines Hundes ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann, das spürbar höher liegt als die Hundesteuer. Wer seinen „schwarzen Hund“ jetzt oder bei der Hundezählung anmeldet, der braucht keine Angst vor einem Bußgeld zu haben. „Wir rechnen die Zeit an, die der Hund sich bereits im Haushalt befindet, und dann ist die Sache für uns erledigt“, betont Sabine Floß. Sie ist für Rückfragen zur Hundesteuer unter 0 24 43 – 49 41 52 oder per Mail an s.floss@mechernich.de zu erreichen.
Redakteur/in:Lars Kindermann aus Rhein-Erft |
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