Stadtwerke informieren
Taschentücher und Co nicht in die Toilette!
Mechernich (gr). Da Toilettenpapier in Zeiten der Corona-Krise beinahe
schon zu einem Luxusgut geworden ist und die Regale in den deutschen
Supermärkten häufig leergefegt sind, wird nach Alternativen gesucht.
Küchenrollen, Taschentücher und Feuchttücher gibt es fast überall
problemlos zu kaufen, und so greifen viele zu dieser Alternative.
„Sie sind allerdings kein geeigneter Ersatz für
Toilettenpapier!“, mahnt Dietmar Kluge von den Mechernicher
Stadtwerken.
Küchenrolle, Taschentücher und (Baby-)Feuchttücher haben, so Kluge
weiter, aufgrund ihrer unterschiedlichen Anforderungen andere
Eigenschaften und Zusammensetzungen als Toilettenpapier.
Herkömmliches Toilettenpapier sei darauf ausgelegt, im Wasser schnell
zu zerfasern.
Küchenrollen und Taschentücher seien im nassen Zustand deutlich
fester. „Diese Produkte überstehen teilweise sogar problemlos einen
Waschgang in der Waschmaschine“, weiß der Teamleiter
Steuern/Gebühren der Stadtwerke. Beim Abwassertransport
beziehungsweise der Abwasserbehandlung könnte es durch die
vermeintlichen Toilettenpapier-Alternativen zu Verstopfungen in den
Leitungen kommen oder diese könnten begünstigt werden. „Deswegen
dürfen diese Produkte auch nicht in die Toilette, sondern gehören in
die Restmülltonne“, so Kluge.
„Bitte bedenken Sie, dass aufgrund allgemeiner Erfahrungen in den
meisten Fällen die Verstopfung bedingt durch den kleinen Durchmesser
der eigenen Abwasseranlage und Abwasserleitung entsteht. Das ist dann
richtig ärgerlich, und ob dann kurzfristig eine Firma zur Beseitigung
der Verstopfung gefunden werden kann, ist in der jetzigen Zeit
äußerst fraglich“, mahnt der Stadtbedienstete.
Auf die Problematik insbesondere von Feuchttüchern und
Babyfeuchttüchern sei bereits in früheren Artikeln hingewiesen
worden. Feuchttücher sind zum Teil sogar aus synthetischen Fasern
oder natürlichen Textilfasern. Sie lösen sich im Wasser nicht auf
und setzen dort, wo das Abwasser gepumpt werden muss, die Pumpen
außer Betrieb. Irgendwann führt dann auch eine Verstopfung im
Hauptkanal dazu, dass das Abwasser eines Hauses nicht mehr abfließt.
Kluge: „Leider müssen wir an dieser Stelle eindringlich darauf
hinweisen, dass eine Abfallentsorgung über die Toilette rechtlich
verboten ist und im Rahmen der Entwässerungssatzung auch ein
Ordnungsgeld nach sich ziehen kann. Deshalb: Küchenrolle,
Taschentücher und (Baby-)Feuchttücher gehören nicht in die
Toilette!“
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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