Einteilung Wahlbezirke
Vier neue Wahlbezirke im Kernort Mechernich

Mechernichs Kämmerer und Dezernent Ralf Claßen erläuterte im zuständigen Wahlausschuss die neue Aufteilung der Wahlbezirke. | Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress
  • Mechernichs Kämmerer und Dezernent Ralf Claßen erläuterte im zuständigen Wahlausschuss die neue Aufteilung der Wahlbezirke.
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Mechernich - Neue Einteilung notwendig geworden – Kernort wird in zwei nördliche
und südliche Bereiche entlang der Bahnlinie aufgeteilt Roggendorf und
Hostel wechseln – In Kommern wird der „Mechernicher Weg“ besser
verteilt – Stichwahlen bleiben.

(me). Bis zur Kommunalwahl am 13. September vergehen noch etliche
Wochen. Der Verfassungsgerichtshof in Nordrhein-Westfalen hat mit
einem Urteil neue Vorgaben ins Rollen gebracht. Das betreffe vor allem
die Einteilung bisheriger Wahlbezirke (WB), wie Kämmerer und
Dezernent Ralf Claßen im zuständigen Ausschuss erklärte.

Jeder Wahlbezirk muss daher nach Ansicht des Innenministeriums
nochmals anhand seiner Einwohnerzahl und seiner Zahl der
Wahlberechtigten überprüft werden.

Die Wahlbezirksgröße darf bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten
oder unterschreiten. Städte und Gemeinden müssen die Neuordnung bis
zum 29. Februar umgesetzt haben.

Im Rathaus wurde deshalb nochmal alles genau geprüft und berechnet.
Für die Stadt Mechernich ergeben sich aus den neuen Richtlinien
tatsächlich auch Veränderungen, so Claßen.

Der Kernort Mechernich wird jetzt in vier neue Wahlbezirke aufgeteilt:
zwei liegen nördlich der Bahnlinie (WB 4 und 7), zwei südlich (WB 5
und WB 6). Roggendorf (vorher WB 4) wechselt zum Wahlbezirk 3 - damit
zu Strempt, Heufahrtshütte, Denrath und Weißenbrunnen. „Hostel“
(vorher WB 3) wird nun dem Wahlbezirk 1 (darunter z.B. Bleibuir,
Schützendorf und Lückerath) zugeteilt.

Auch einige Kommerner vom „Mechernicher Weg“ müssen sich
umorientieren, was ihre Zuordnung zum Wahlbezirk angeht, denn der
Straßenzug wird ab sofort anders als bisher aufgeteilt. Grund ist:
Der Wahlbezirk 15, wozu eben auch Teile des Mechernicher Weges
gehören, liegt jetzt schon nur noch knapp unterhalb der neuen
Bemessungsgrenze.

Die Bemessungsgrenze, so der Städte- und Gemeindebund, orientiere
sich nicht mehr nur an der Zahl der Einwohner, sondern auch an der
Anzahl der Wahlberechtigten - zu denen deutsche Staatsbürger als auch
EU-Staatsangehörige gehören, nicht aber sogenannte Drittstaatler.

Ausschuss begrüßte Vorschlag

„Kommern 15 ist ein Wahlbezirk, der wächst, weil darin auch die
neuen Baugebiete enthalten sind“, erklärte Claßen. Deshalb
begrüßte man im Wahlausschuss den Vorschlag der Verwaltung, die
Anwohner des Straßenzugs aus diesem Wahlbezirk zukünftig besser
aufzuteilen.

Räumliche Trennlinie ist dann der „Becherhofer Weg“. Wer oberhalb
dessen auf dem „Mechernicher Weg“ wohnt, gehört neuerdings zum
Wahlbezirk 16, unterhalb wird dieser dem Wahlbezirk „14“
zugeordnet. Damit habe man dann auch mit Blick auf die
Bemessungsgrenze reichlich Luft nach oben. Mit dieser Lösung
verspricht man sich außerdem mehr Übersichtlichkeit, denn bisher war
der „Mechernicher Weg“ relativ unübersichtlich in drei
Wahlbezirke aufgeteilt.

Im Doppelort Firmenich-Obergartzem (WB 12) liegt man allerdings schon
jetzt über der geforderten Toleranzgrenze – trotzdem bleibt es dort
bei dem gewohnten Wahlbezirk. Die Gesetzgebung lasse in begründeten
Fällen durchaus Ausnahmen zu, erläuterte Claßen. Zum Beispiel, wenn
„die Wahrung räumlicher Zusammenhänge gerechtfertigt“, der
Wahlbezirk die „Kommunikation zwischen Wählern untereinander und
den Mandatsbewerbern“ erleichtert oder der Wahlbezirk im ländlichen
Raum „auf gewachsene Ortsstrukturen Rücksicht“ nimmt.

Außerdem hat der Verfassungsgerichtshof NRW entschieden, dass die
Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen nicht abgeschafft
hätten werden dürfen, weil das gegen Grundsätze des demokratischen
Rechts verstößt. Sind Stichwahlen notwendig, finden diese zwei
Wochen später, am 27. September statt.

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