Corona-Gottesdienstregelung
Zugang in die Messe wurde neu geregelt
Die überbordenden Corona-Infektionszahlen haben auch in der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG) St. Barbara Mechernich geänderte Gottesdienstregelungen nach sich gezogen. Bislang diente der Inzidenzwert als Entscheidungskriterium, ob Heilige Messen und Wortgottesdienste stattfinden oder nicht.
Mechernich (red). Ab 1. Februar finden sie generell statt und für die Beteiligung der Gläubigen gilt die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). GdG-Leiter und Pfarrer Erik Pühringer: „Sollte die Gastronomie schließen müssen oder ein Lockdown angeordnet werden, fallen die Gottesdienste allerdings wieder komplett aus.“
Weiterhin haben die jeweiligen Kirchenvorstände beschlossen, dass in Kalenberg im Februar und März gar keine Gottesdienste stattfinden und in Holzheim bei Inzidenzen über 200 nicht. In den Pfarrkirchen Eiserfey, Harzheim, Kallmuth, Mechernich, Nöthen, Vussem, Weyer und Strempt (vorerst nur am 12. Februar) sowie in der Kapelle Lorbach gilt im Februar die eingangs erwähnte 3-G-Regel. In Berg, Bleibuir, Eicks, Floisdorf und Glehn bleibe „alles wie bisher“, so die Pressemitteilung der GdG.
Redakteur/in:Holger Slomian aus Pulheim |
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