Landtagswahl 22
Briefwahlbüro in Meckenheim ist geöffnet

Die Landtagswahl am 15. Mai rückt näher, sodass das Briefwahlbüro der Stadt Meckenheim bereits am Dienstag, 19. April, im Zimmer 0.06 (Erdgeschoss) des Rathauses am Siebengebirgsring 4. öffnet.
Dort werden die Briefwahlunterlagen persönlich ausgehändigt oder auf Antrag per Post zugestellt.
Parallel findet der Versand der Wahlbenachrichtigungen bis zum 21. April statt. Wahlberechtigte Personen, die bis zum 21. April keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich bis spätestens 26. April mit dem Wahlbüro der Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, Erdgeschoss, Zimmer 0.03, E-Mail ursula.schmitz@meckenheim.de, Telefon (02225) 917-202, Fax (02225) 917-66168, in Verbindung setzen.
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte), online über die Homepage der Stadt unter www.meckenheim.de, per E-Mail unter wahlen@meckenheim.de oder persönlich im Briefwahlbüro gestellt werden. Eine fernmündliche Antragsstellung ist unzulässig.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen dürfen einer anderen als der wahlberechtigten Person persönlich nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird (§ 17 Abs. 3 LWO). Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier wahlberechtigte Personen vertritt; dies hat sie dem Bürgermeister vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Wahlberechtigte Personen, die die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlbüro abholen, haben auch die Möglichkeit, unmittelbar im Wahlbüro zu wählen. Beim Besuch des Rathauses muss die 3G-Regel eingehalten werden. Das heißt, dass der Zutritt nur mit einem Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, eine Genesung nach einer Infektion oder mit einem negativen Schnelltestergebnis nicht älter als 24 Stunden gestattet ist. Verpflichtend ist überdies das Tragen einer medizinischen Maske, das heißt einer so genannte OP-Maske, einer Maske des Standards FFP2 oder einer vergleichbaren Maske (KN95/N95). Daneben gilt es, die Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Wahl vor Ort einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen. Zum eigenen aber auch zum Schutz der Mitarbeitenden empfiehlt die Stadtverwaltung, die Briefwahlunterlagen möglichst anzufordern. Dies soll einen Andrang mit hohen Besucherzahlen verhindern. Bei der persönlichen Vorsprache im Wahlbüro ist zudem mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt haben, brauchen diesen Antrag nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte nicht zu erneuern. Sie erhalten in den nächsten Tagen automatisch ihre Briefwahlunterlagen per Post zugesandt.
Das Briefwahlbüro der Stadt Meckenheim im Rathaus, Siebengebirgsring 4, Erdgeschoss, Zimmer 0.06, ist montags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie dienstags bis freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet.

Redakteur/in:

Jan L. Dahmen aus Bonn

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