Beratung für Flutopfer
„Kommen Sie zu uns!“
Region (red). Betroffene der Hochwasserkatastrophe können sich bei der Antragstellung für Fördergelder helfen lassen. Der Rhein-Sieg-Kreis bietet dazu eine „Vor-Ort-Beratung“ an – besonders für die Menschen, die über kein Internet verfügen oder insgesamt Unterstützung bei der Antragstellung benötigen.
„Uns erreichen immer wieder Hinweise, dass vielen Betroffenen das Beratungsangebot des Rhein-Sieg-Kreises nicht bekannt ist.“, sagt Ulla Thiel, Leiterin der Stabsstelle „Wiederaufbau“ des Kreises. Auch sei oftmals nicht bekannt, wer antragsberechtigt ist. So kann z.B. jeder Mieter Anträge auf Ersatz des von der Flut beschädigten Hausrates stellen. „Sie sind versichert, aber Ihre Versicherung übernimmt nicht den vollen Schaden? Kommen Sie zu uns!“
Hier finden Sie die Beratungsstellen:
Meckenheim:
Außenstelle des Rhein-Sieg-Kreises in Meckenheim, Kalkofenstraße 2 für Alfter, Bornheim, Meckenheim und Wachtberg
Rheinbach:
Gründer- und Technologiezentrum, Marie-Curie-Straße 1 für Rheinbach
Swisttal:
Dorfhaus Ludendorf, Ollheimer Straße 10, links neben der katholischen Pfarrkirche, für Swisttal
Von montags bis freitags stehen die Mitarbeitenden den Antragstellenden in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung, mehr als 1.600 Beratungen wurden bislang durchgeführt und die entsprechenden Anträge an die Bewilligungsbehörde der Bezirksregierung Köln weitergeleitet.
Ganz wichtig: Eine Beratung ist nur mit Termin möglich. Termine können entweder online über www.rhein-sieg-kreis.de/termin-beratung oder telefonisch unter 02241 13-2200 vereinbart werden. Die Telefon-Hotline ist von montags bis donnerstags, zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr, freitags zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr besetzt
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.