Achtung: Trittbrettfahrer
Meckenheimer Verbund warnt vor „irreführenden Angeboten"

Benjamin Böhm von „Benny Bommel Mountainbike Tours“ in Altendorf-Ersdorf war überrascht: Seine Anzeige im Meckenheimer Stadtmagazin – urheberrechtlich geschützt – wurde ihm jetzt von einem Fremdverlag für sechs kostenpflichtige Veröffentlichungen in zwei Jahren angeboten. | Foto: Peter Adolf
  • Benjamin Böhm von „Benny Bommel Mountainbike Tours“ in Altendorf-Ersdorf war überrascht: Seine Anzeige im Meckenheimer Stadtmagazin – urheberrechtlich geschützt – wurde ihm jetzt von einem Fremdverlag für sechs kostenpflichtige Veröffentlichungen in zwei Jahren angeboten.
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Meckenheim - (Ad) Benjamin Böhm, der in Meckenheim-Altendorf ein Unternehmen für
geführte Mountainbike-Touren und einen entsprechenden
Werkstatt-Service für diese Räder anbietet, staunte nicht schlecht,
als er telefonisch und dann auch per E-Mail das Angebot eines Verlages
bekam, in einer Bürgerinformationsbroschüre zu inserieren. Der
Anzeigenvertrag sollte gleich über zwei Jahre laufen, sechs
kostenpflichtige Veröffentlichungen beinhalten und der Preis
natürlich bei jeder Veröffentlichung erneut fällig werden. Und auch
der Anzeigenentwurf wurde gleich mitgeliefert – allen Urheberrechten
zum Trotz aus dem Stadtmagazin Meckenheim kopiert, die der
Meckenheimer Verbund seit nunmehr 17 Jahren alljährlich in
Zusammenarbeit mit dem Verlag Blickpunkt/Schaufenster herausgibt und
in der Böhm im letzten Jahr mit dieser Anzeige vertreten war.

Als der Meckenheimer Unternehmer dann auch noch feststellte, dass
unter der angegebenen Telefon-Nummer niemand zu erreichen war und die
Auftragsbestätigung per Fax oder per E-Mail ins Ausland gehen sollte,
war für ihn klar: „Hier stimmt etwas nicht“. Und er informierte
den Vorsitzenden des Meckenheimer Verbunds, Willi M. Wittges-Stoelben,
der so gleich richtigstellte, dass hier „Trittbrettfahrer“
unterwegs seien.

„Es spricht für unser Produkt, für unser überaus erfolgreiches
Stadtmagazin, wenn es von fremden Verlagen kopiert wird, um so zu
Vertragsabschlüssen zu kommen“. Für den Verbundchef sind aber
„betrügerische Absichten“ erkennbar, wenn hier urheberrechtlich
geschützte Anzeigen einfach kopiert werden. Wittges-Stoelben: „Wir
haben sofort alle unsere Mitglieder informiert und auf den Sachverhalt
aufmerksam gemacht. Auch hier gilt: Augen auf und auch das
Kleingedruckte lesen.“

Denn in den Vertragsbedingungen ist nur von einer Auflage von 1.000
Exemplaren zu lesen; die Verteilung soll per Post erfolgen. Doch wer
die Broschüre dann bekommt, das ist nicht zu erkennen.
Wittges-Stoelben: „Unser erfolgreiches Stadtmagazin Meckenheim hat
eine Auflage von 13.000 Exemplaren; es geht an alle Haushalte in der
Baumschulstadt und liegt zudem bei allen Mitgliedern des Meckenheimer
Verbunds aus. Natürlich werden die Anzeigenverträge durch den Verlag
Blickpunkt/Schaufenster immer nur für eine Jahresausgabe
abgeschlossen. Und was ganz besonders wichtig ist: Unsere Broschüre
hat eine hohe Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt
und wird als interessantes und informatives Medium das ganze Jahr
über sehr geschätzt und genutzt“.

Der Verbundchef rät denn auch allen Inserenten im Stadtmagazin
Meckenheim, im Zweifelsfalle beim Vorstand des Meckenheimer Verbundes
bzw. beim Verlag Blickpunkt/Schaufenster und der Mediaberaterin
Stephanie Rosenberger nachzufragen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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