Auf „Verbote-Spaziergang“
Kölner Buchautor ging durch Brühl

Sammelt seit Jahren Verbote: Der Sozialwissenschaftler und Journalist Professor Dr. Frank Überall.                   | Foto: Überall
  • Sammelt seit Jahren Verbote: Der Sozialwissenschaftler und Journalist Professor Dr. Frank Überall.                  
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Brühl - Der Kölner Sozialwissenschaftler und Journalist Professor Dr. Frank
Überall sammelt seit Jahren Verbote. Unter dem Titel „Es ist
untersagt“ hat er im Verlag New Business ein Buch zum Thema
veröffentlicht. Eine Reihe bundesweiter „Verbote-Spaziergänge“
führte ihn auch nach Brühl, wo er Mitte der 1990er Jahre beim
„Brühler Schlossbote“ als freier Reporter arbeitete. Im Park von
Schloss Augustusburg fielen ihm vor allem Schilder mit
durchgestrichenem Schuh auf, montiert auf einem Schild vor dem Zugang
zu den Blumenbeeten. „Hier darf kein Fußgänger passieren“,
folgerte Überall daraus: „Wahrscheinlich auch nicht barfuß, aber
das ist hier nicht ausdrücklich per Aushang untersagt.“ Für seine
Sammlung dokumentierte der Kölner Autor auch die
„Parkbenutzungordnung“, die ausführlich auf einem großen Schild
abgedruckt ist – und die trotz ihrer inhaltlichen Strenge sprachlich
besonders höflich daherkommt: „Die Mitbesucher werden Ihnen dankbar
sein, wenn Sie auf Lärm verzichten.“ Überall sammelt Bilder von
Verbotsschildern für ein Projekt, das er mit seinem Kollegen Wolfgang
Jorzik gestartet habe. Ergebnisse postet er in sozialen Netzwerken
oder stellt sie in Online-Videos vor. Inzwischen sind es mehr als 900
Motive, etwa ein Dutzend ist jetzt aus Brühl dazu gekommen. Jorzik
ist inzwischen an Krebs gestorben und hat seine Frau sowie zwei kleine
Kinder hinterlassen. Der Gewinn des „Verbotebuches“ geht an seine
Familie. Am Lucretiasee fand Frank Überall u.a. den Hinweis, dass
„Müllabladen im Forst“ untersagt ist. Beim Zugang ins
Naturschutzgebiet entdeckte er eine Tafel mit vielen behördlichen
Hinweisen: Zelten und Grillen darf man nicht und keine Tiere oder
Pflanzen (!) aussetzen. Am Wasser selbst fotografierte er auch ein
Schild: „Das Baden am See sowie der Aufenthalt ohne Bekleidung ist
nicht gestattet“, ist da ausgehangen. Erlassen wurde das Verbot laut
Schild vom Regierungspräsidenten am 24. Dezember 1976 – also am
Heiligen Abend.

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RAG - Redaktion

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