Gutachten
Windräder gefährden Tiere

Horst Braun mit einem Rotmilan-Anflugopfer unter einer Windindustrieanlage unmittelbar am Rande des Wildenburger Landes. | Foto: Christoph Buchen
  • Horst Braun mit einem Rotmilan-Anflugopfer unter einer Windindustrieanlage unmittelbar am Rande des Wildenburger Landes.
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Morsbach/Reichshof - (eif) In den Gemeinden Friesenhagen, Reichshof und Morsbach sind 18
Windindustrieanlagen mit einer Höhe von rund 200 Metern geplant. Um
die möglichen Auswirkungen dieser Anlagen auf die heimische Tierwelt
zu dokumentieren, hat der Morsbacher Ornithologe Christoph Buchen in
Zusammenarbeit mit dem Biologielehrer Horst Braun aus
Friesenhagen-Steeg ein 182 Seiten umfassendes Artenschutzgutachten mit
162 Abbildungen für das Wildenburger Land erstellt.

Das Gutachten wurde an die Gemeinden Morsbach und Reichshof sowie den
Oberbergischen Kreis übergeben, ebenso an die Nachbarn im Kreis
Altenkirchen.

Christoph Buchen erforscht die Tier- und Pflanzenwelt von Morsbach und
dem Wildenburger Land mit den potentiellen
Windindustrieanlagen-Flächen seit genau 50 Jahren systematisch. Horst
Braun beschäftigt sich ebenfalls seit vielen Jahren mit der Natur
seiner Heimatgemeinde und kartiert die Tierarten.

Beide Fachleute haben besonders in den Jahren 2015 bis 2017 zehn
planungsrelevante und Windkraft sensible Tierarten beispielhaft
untersucht, vier Fledermausarten und sechs Vogelarten. Unterstützt
wurden sie dabei von 96 Gewährsleuten aus der Bürgerschaft. Das
Fazit der beiden Naturwissenschaftler ist eindeutig: Den geplanten
Windindustrieanlagen und der Ausweisung von Vorrangflächen für
Windindustrieanlagen stehen im Wildenburger Land und in den
Nachbargemeinden die Vorkommen seltener Tierarten entgegen.

Die Arten würden durch diese Anlagen in ihrem Lebensraum
beeinträchtigt, und es wäre in der Zukunft ein negativer Trend auf
die Bestandssituation der Arten wahrscheinlich. Die geschützten
Individuen sehen sich sogar einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko
ausgesetzt, sollten die Windindustrieanlagen tatsächlich genehmigt
werden.

Dazu gehören das Große Mausohr, eine Fledermausart, die ebenfalls
seltene Bechsteinfledermaus, Der Große und der Kleine, der
Schwarzstorch, der

Rotmilans, der Schwarzmilan, der Wespenbussard, das Haselhuhn.

Auch für durchziehende Kraniche besteht Gefahr. Christoph Buchen und
Horst Braun stellen in ihrem detaillierten und bebilderten
Artenschutzgutachten am Ende fest:

„Aufgrund des Vorkommens seltener Tierarten ist das Wildenburger
Land frei von Windindustrieanlagen zu halten. Die geschützten Arten
wären einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko ausgesetzt, sollten
Windindustrieanlagen in Zukunft tatsächlich dort genehmigt werden.“

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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