Behördliche Prüfung gefordert
Doppelgasbehälter unter Denkmalschutz?

Für Günter Pröhl sind die Doppelgasbehälter am Mülheimer Ring in Buchheim ein Wahrzeichen, das unter Denkmalschutz gestellt werden sollte.  | Foto: Flick
  • Für Günter Pröhl sind die Doppelgasbehälter am Mülheimer Ring in Buchheim ein Wahrzeichen, das unter Denkmalschutz gestellt werden sollte.
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Buchheim (sf). Schon als Günter Pröhl in den 1960er-Jahren in seinem Elternhaus aus dem Fenster schaute, waren sie für ihn in der Ferne immer zu sehen: Die Doppelgasbehälter an der Ecke Mülheimer Ring/ Piccolomini-straße sind für viele Anwohner aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken. „Die Gasbehälter sind in dieser Kombination sehr selten und zeigen als technisches Denkmal die Geschichte von Buchheim“, sagt Pröhl. Nicht nur für ihn, auch für viele Anwohner stellen die zwei Gasbehälter ein „Fenster in eine vergangene Zeit“ dar und bilden das inoffizielle Wahrzeichen von Buchheim.
Damit dies auch in Zukunft so bleibt, hat die Geschichtswerkstatt Buchheim zusammen mit dem ortsansässigen Bürger- und Heimatverein einen Bürgerantrag eingereicht, in dem sie fordern, die Doppelgasbehälter unter Denkmalschutz zu stellen.
Die Geschichte des Baukomplexes geht bis in die 1950er-Jahre zurück: Damals wurden die Gasbehälter errichtet, um für einen stabilen Druckausgleich des Gasnetzes zu sorgen. Nachdem in Porz-Eil und Vingst Gasbehälter abgebaut wurden, befürchten die Geschichtswerkstatt und der Bürger- und Heimatverein Buchheim nun, dass auch die Gasbehälter am Mülheimer Ring nicht mehr benötigt werden und daher in naher Zukunft abgebaut werden sollen. Die RheinEnergie erklärt jedoch, dass ein Abbruch nicht beabsichtigt ist, da sich die Doppelgasbehälter noch in Betrieb befinden: Sie werden heute als Netzpuffer/ Störungsreserve genutzt. Die Geschichtswerkstatt Buchheim und der Bürger- und Heimatverein haben in ihrem Antrag angeregt, dass von der Denkmalschutzbehörde geprüft wird, ob die historischen Doppel-Gasbehälter möglicherweise unter Denkmalschutz gestellt werden können. Sollte dies der Fall sein, dürfte die Konstruktion auch im Falle einer Stilllegung nicht abgerissen werden.

Redakteur/in:

Angelika Koenig aus Leichlingen

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