Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim
Lokalpolitiker lehnen eine Kinderampel ab

Nach Einschätzung der Verwaltung sind die Ampelanlagen so installiert, dass sie jeder gut sehen kann. | Foto: tau
  • Nach Einschätzung der Verwaltung sind die Ampelanlagen so installiert, dass sie jeder gut sehen kann.
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Mülheim - (tau). Eine Fußgängerampel auf Augenhöhe hätte den Unfall im
Kreuzungsbereich Waldecker Straße/ Heidelberger Straße verhindern
können. Dies glaubt zumindest eine Dame, die sich nun als
Großmutter, Mutter und Tagesmutter an die Bezirksvertretung wandte.

Mit einer Bürgereingabe machte sie den Vorschlag, man könne doch
künftig für Grundschüler die Ampeln so installieren, dass diese
sofort sehen können, welches Signal angezeigt wird. „Kinder schauen
einfach nicht hoch“, sagt die Petentin. Solche Regelungen gebe es
auch in anderen deutschen Städten, argumentiert sie.

Doch die Verwaltung zeigte sich nicht überzeugt. „Eine
zusätzliche Signalisierung der Fußgängerüberwege mit kleinen
Signalgebern auf Augenhöhe ist in den gültigen deutschen
Richtlinien und Verordnungen nicht vorgesehen“, lautete der
ablehnende Text.

„Die heutigen Signalgeber können grundsätzlich von jedem
Menschen, unabhängig von seiner Größe, gut eingesehen werden“,
argumentierte die Stadt weiter. Auch sei es im Sinne der
Einheitlichkeit und Verkehrssicherheit nicht sinnvoll, Kinder an
Sonderregelungen zu gewöhnen, formulierte die Experten. „Die
Argumentation aus Sicht der Verwaltung ist meiner Ansicht nach
schlüssig“, erklärte Winfried Seldschopf (Grüne). Die kommunalen
Politiker lehnten die Eingabe dementsprechend ab.

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RAG - Redaktion

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