Bis März `24: Pilotprojekt wird ausgeweitet
Schulstraßen für Mülheim und Brück

Ziel der Maßnahme: Der Schulweg soll für Pänz sicherer werden.
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Ab Montag wird im Umfeld der Rosenmaarschule in Höhenhaus eine Schulstraße eingerichtet. Dabei wird die Einfahrt in die Straße Am Rosenmaar sowie die in die Heidenrichstraße jeweils montags bis freitags zwischen 7.45 und 8.15 Uhr und nachmittags zwischen 15 und 15.30 Uhr für den Kfz-Verkehr gesperrt.

Höhenhaus. Die Ausfahrt aus den Straßen ist während der Sperrung weiterhin möglich. Rettungs- und Einsatzfahrzeuge haben jederzeit freie Zufahrt. Die Beschilderung wird vor Ort angepasst. In der Einführungsphase und bei Bedarf werden zudem Absperrschranken aufgestellt. Die Stadt Köln verspricht sich aufgrund der besonderen Lage der Schule im Rahmen des Pilotprojekts neue Erkenntnisse, denn die neue Schulstraße liegt an einer Einbahnstraße und es handelt sich um Einfamilienhaussiedlungen.

Der Grund für die Etablierung von Schulstraßen liegt für die Verantwortlichen der Stadt Köln auf der Hand: Viele Autos vor den Schulgebäuden sorgen regelmäßig für gefährliche Situationen für Kinder. Mit den Schulstraßen soll die Sicherheit für alle Kinder erhöht und eine Alternative zum Elterntaxi gefördert werden. Ein Schulweg, den die Kinder alleine mit Rad oder zu Fuß bewältigen können, ist ein wichtiger Beitrag zur Erziehung zur Selbstständigkeit. Darüber hinaus haben die Kinder auf dem Schulweg Zeit für ihre Freunde und bewegen sich an der frischen Luft.

Um die Sicherheit für Schüler zu erhöhen, hat die Stadt Köln Anfang des Jahres das Pilotprojekt „Schulstraße“ gemeinsam mit zwei Grundschulen in Ehrenfeld und Ossendorf gestartet. An der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Diesterwegstraße in Brück startet zudem ab Montag einen weitere rechtsrheinische Schule das Projekt.
Innerhalb der Projektlaufzeit bis März 2024 wird die Situation vor Ort genau beobachtet. Dabei wird der Verkehr anhand von Verkehrsuntersuchungen gemessen. Auch werden Rückmeldungen der Anwohner, Schüler, Eltern und des Schulpersonals per Beteiligungsportal, postalischen Rücksendekarten sowie Umfragebögen an den Schulen ausgewertet. Anschließend wird auf Grundlage der Erfahrungen über die Fortführung oder notwendige Anpassung des Pilotprojekts entschieden.

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EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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1 Kommentar

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln
am 03.08.2023 um 12:35

Hiermit möchten wir uns beschweren als Bewohner über die Einführung von eingeschränkter
Zufahrten zu unserem Haus und Grundstück Edelratherweg 7 in Höhenhaus
Es kann nicht sein das uns als Bewohner die Einschränkungen der Zufuhr auferlegt werden
Weil Elterntaxis durch rücksichtloses Verhalten Schüler und Anwohner gefährden, wir wissen aus Erfahrung das diese
Regelungen umgehen werden in man einfach früher oder später kommt
Ein Lösungsvorschlag wobei die Anwohner diese Last tragen sollen ist nicht in Ordnung
wir leiden seit Jahren unter besetzen Parkplätzen und zugeparkten Ausfahrten und
schnellen Fahren und unnagemessen Verhalten von Eltern
Laut Flyer müssen Anlieferungen und Pflegedienstfahrten vorher angemeldet werden
Noch mehr Mühe und Umstände für Pflegende das ist wirklich unzumutbar
Zumal Pflegedienste oder Handwerker Ihre Einsätze nicht Punktum planen
Können oder gar Wunschtermine einhalten können.
Auch finden wir das die Schule am Rosemaar in die Pflicht genommen werden sollte
Da die meisten Schüler aus anderen Stadtteilen und aus dem Umland stammen
Und die Schule damit wirbt für verschiedene Lehrmethoden qualifiziert zu sein und somit
Auch dafür sorgt das mehr Schulverkehr statt findet.
Wie aus dem Flyer ersichtlich wird ein Viertel in Haft genommen zumal die meisten Anwohner dieses Stück Rosemaar gar nicht befahren um an Ihren Wohnort zukommen.
Wir fühlen uns in unserem Alltag eingeschränkt auch unseren Nachbarn ergeht es so
Wir zusammen werden auf verschiedenen Ebenen dem entgegen treten
Kurz vor den Sommerferien wurde in einer Verkehrswoche dieser Versuch erprobt
Was völlig aus dem Ruder gelaufen ist Sperrungen weit über die Zeit hinaus die Sperrung ohne
Hilfkräfte und wenn von Eltern mit unverschämten auftreten zumal man damit den Bock zum Gärtner macht.
Auch wurden Anwohner nicht vorher informiert wie gefordert. Insgesamt muss zu klären sein ob es eine Gesetzesgrundlage gibt die es möglich macht
Uns dieser Einschränkung hinzunehmen.
Eindeutig man kann Eltern nicht dazu zwingen Rücksicht zu nehmen aber bei Anwohner die mit dem eigentlichen Problem nichts zu tun haben mit Zwang zu drohen .
Rainer und Claudia Lehmann

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