Eifelhöhenklinik Marmagen
Räumungsfrist verlängert

Die Eifelhöhen-Klinik Marmagen: Die Räumungsfrist ist verlängert worden. | Foto: Medienzentrum Kreis Euskirchen
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Nettersheim/Marmagen - Die Frist, bis zu der die Eifelhöhen-Klinik Marmagen geräumt werden
muss, ist vom 8. auf den 22. November verlängert worden.

(me). Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Mark Boddenberg hatte
Landrat Günter Rosenke um eine Fristverlängerung gebeten, um in
dieser Zeit die Voraussetzungen für die Fortführung des
Klinikbetriebes zu schaffen. Landrat Rosenke hat in Abstimmung mit
Regierungspräsidentin Gisela Walsken und nach Rücksprache mit dem
Kreisgesundheitsamt seine Zustimmung erteilt. Die Klinik habe sehr
kurzfristig mit der Umsetzung der geforderten Maßnahmen begonnen, so
Rosenke. Das teilt der Kreis Euskirchen mit.

Die Gemeinde Nettersheim wird als zuständige Ordnungsbehörde die
geänderte Verfügung ausstellen.

Sollten die Auflagen der Behörden im Zeitraum bis zum 22. November
erfüllt werden, kann die vorläufige Schließung aufgehoben und der
reguläre Klinikbetrieb wieder aufgenommen werden.

Voraussetzung ist, dass die Mediziner der Bezirksregierung, das
Kreisgesundheitsamt und ein externer Sachverständiger einen
einwandfreien Gesamtzustand attestieren.

Die Freigabe der Klinikbereiche, die nicht unmittelbar von der
stationären Patientenversorgung betroffen sind, insbesondere der
ambulanten Reha, wurde nach einer weiteren Kontrolle freigegeben.

Zum Hintergrund: Die Bezirksregierung Köln hatte in enger Abstimmung
mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, dass
unverzüglich eine vorläufige Betriebs-Schließung der
Eifelhöhen-Klinik Marmagen angeordnet wird.

Grund dafür seien massive Hygienemängel. Diese könnten zur
Weiterverbreitung von Krankheitserregern führen. Beanstandet wurden
unter anderem verschmutze Trinkwasserbehälter, ungenügende
Schutzmaßnahmen gegen multiresistente Keime, falsche Lagerung und
falscher Einsatz von Medizinprodukten wie Wundauflagen,
Operationsprodukte, Beatmungsprodukte oder Pflaster sowie nicht
durchgeführte Flächen- und Händedesinfektionen. Zusätzlich seien
Arzneimittel nicht korrekt gelagert und es gebe Auffälligkeiten beim
Brandschutz. Darüber hinaus wurden Mängel bei der
Personalausstattung und Patientenversorgung festgestellt.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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