Notdienstabzocker überführt
Verbraucherzentrale gibt Tipps
Ein Neunkirchen-Seelscheider hatte sich an eine aus dem Internet herausgesuchte Schädlingsbekämpfungsfirma gewandt, weil sich in seinem Keller ein Marder einquartiert hatte.
Am Mittwochnachmittag, 29. Dezember, erschien dann ein 22-jähriger Mann. Nachdem er einige oberflächliche Arbeiten nach Anweisung des Auftraggebers durchgeführt hatte, bat der junge Mann zur Kasse und händigte eine Rechnung aus. Weil der Hausbesitzer den Betrag nicht in bar begleichen wollte, musste der 22-Jährige eine neue Rechnung mit Bankdaten ausstellen. Dabei fiel dem Auftraggeber auf, dass die Rechnung plötzlich auf eine völlig andere Firma ausgestellt war. Ein kurzer Blick ins Internet reichte aus, dass diese Firma auf verschiedenen Seiten als unseriös bezeichnet wurde. Er verständigte daraufhin die Polizei.
Die Beamten überprüften den 22-Jährigen mit Wohnsitz in Castrop-Rauxel und es stellte sich heraus, dass er bundesweit im Zusammenhang mit "Abzocke" für verschiedenste Firmen im Bereich Türöffnung, Sanitärnotdienst und Schädlingsbekämpfung aufgefallen war. Für die Firmen arbeite er nach eigenen Angaben als Subunternehmer oder Kooperationspartner. Aufgrund der unterschiedlichsten Rechnungsvordrucke, die auch in seinem genutzten Fahrzeug gefunden wurden, besteht der Verdacht, dass die Firmen tatsächlich nicht existent sind und die beauftragten Arbeiten nicht fachgerecht durchgeführt werden.
Der Hyundai ohne Firmenaufdruck, mit dem der Verdächtige angereist war, war am 27.12.2021 im Sauerland im Zusammenhang mit einem Leistungsbetrug bei einer Rohrverstopfung aufgefallen. Dort hatten zwei unbekannte Männer über 500 Euro kassiert, ohne die Verstopfung beseitigt zu haben. Ob der angetroffene 22-Jährige einer der Unbekannten ist, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen.
Der benutzte PKW wurde als mutmaßliches Tatmittel, um zu den Tatorten zu reisen, von den Polizisten sichergestellt. Zudem erstatteten sie neben der Anzeige wegen des Verdachtes des Leistungsbetruges noch eine weitere Anzeige, weil der 22-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. (Bi)
Tipps für den Notfall von der Verbraucherzentrale
So sorgen Sie rechtzeitig vor und stellen einen Plan für den Notfall auf:
Seriösen Notdienst suchen - Manchmal geht es nicht ohne Schlüsseldienst oder Rohrreinigungsfirma. Für solche Fälle nützt die vorsorgliche Recherche nach einem seriösen Anbieter am Wohnort. Bietet er Dienstleistungen auch außerhalb der Geschäftszeiten zu transparenten Preisen an? Dann ist er der Richtige für den Notfall. In Ihrem Handy gespeichert, als Notiz im Portemonnaie und unter der Fußmatte vor Ihrer Tür ist die Rufnummer im Ernstfall griffbereit.
Hotel ist oft günstiger als Türnotöffnung - Vielleicht lässt sich eine Türnotöffnung in der Nacht oder am Wochenende auch vermeiden. Für diesen Fall lohnt sich ein Notfallplan: Gibt es Möglichkeiten für eine Spontanübernachtung bei Freunden oder ein günstiges Hotel in der Nähe? Eine Nacht im Hotel ist oft günstiger zu haben als ein überteuerter Schlüsseldienst. Machen Sie sich, wenn es geht, erst am nächsten Werktag auf die Suche.
Kosten am Telefon klären - Ein lokaler Notdienst hat kürzere Anfahrtszeiten als ein überregionales Unternehmen. Deshalb ist gleich beim ersten Anruf die Frage entscheidend, von wo der Monteur kommen wird. Wer einen Notdienst unter der örtlichen Vorwahl erreicht, zahlt nur für die An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen. Wird dann doch eine längere Anfahrt berechnet, können Sie darüber hinausgehende Beträge von der Rechnung streichen. Die beste Lösung ist ein verbindlicher Komplettpreis für alle Arbeiten, der auch Anfahrtskosten und eventuelle Zuschläge enthält.
Nur zahlen, was vereinbart wurde - Vor der Unterschrift unter eine Rechnung ist ein kritischer Blick auf die einzelnen Posten wichtig. Niemand ist gezwungen, nicht vereinbarte Regelungen zu akzeptieren. Solche Passagen dürfen Sie streichen. Dienstleister können nur dann auf eine Barzahlung bestehen, wenn dies vorher vertraglich so vereinbart wurde. Eine Fahrt mit dem Monteur zum nächsten Geldautomaten ist nicht zu empfehlen.
Selbstsicher und bestimmt auftreten - Falls der Dienstleister Ihnen droht, ist ein Anruf bei der Polizei über den Notruf 110 angemessen. Denn: Nötigung ist strafbar. In kritischen Situationen können Sie auch einen Nachbarn zur Unterstützung holen. Im Ernstfall fordern Sie den Monteur auf, Ihr Grundstück zu verlassen. Hält er sich nicht daran, können ihm strafrechtliche Konsequenzen drohen. (Quelle: Verbraucherzentrale)
Weitere Informationen finden Sie auf: www.verbraucherzentrale.de
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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