Neunkirchen-Seelscheid
Gemeinde übernimmt die Musikschule
Neunkirchen-Seelscheid. Der Rat hat in seiner Sitzung Ende April einstimmig beschlossen, dass die Musikschule Neunkirchen-Seelscheid in eine gemeindliche Musikschule umgewandelt werden soll.
Das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 28.06.2022 zur Frage der freiberuflichen Unterrichtstätigkeit von Musikschullehrkräften hat auch Auswirkungen auf die Musikschule Neunkirchen-Seelscheid. Eine rechtssichere Beschäftigung des Lehrpersonals ist aufgrund des Urteils aus Sicht der Gemeinde nur noch im Rahmen einer Festanstellung möglich, da es in einer kommunalen Musikschule unrealistisch ist, den Lehrenden unternehmerische Chancen im Sinne des Bundessozialgerichtes einzuräumen.
Im Rahmen eines erweiterten „Abteilungsleitungsgespräches Musikschule“ teilte der Vorstand des Musikvereines, der neben der Gemeinde Träger der Musikschule ist, im Januar mit, dass er unter Berücksichtigung der Auswirkungen aus dem Urteil des BSG beschlossen habe, keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse, die über einen Minijob oder dergleichen hinausgehen, einzugehen. Die daraus resultierenden Aufgaben, Herausforderungen und Risiken sieht der ehrenamtlich tätige Vereinsvorstand als nicht umsetzbar an. In der Folge wurde Ende Januar in einem gemeinsamen Gespräch im Rathaus zwischen der Bürgermeisterin, dem Leiter des Familienamts, dem Vorstand des Musikvereins und der Musikschulleitung das weitere Vorgehen zur Zukunft der Musikschule besprochen. „Es waren konstruktive Gespräche und für alle Beteiligten stand dabei der Wille zum Erhalt der Musikschule im Vordergrund, die für unsere Gemeinde unverzichtbar ist. Am Ende konnten wir uns auf eine mögliche Vorgehensweise einigen, die der Rat jetzt einstimmig unterstützt“, erläutert Bürgermeisterin Nicole Berka.
Die Musikschule Neunkirchen-Seelscheid wird ab dem 1. August als gemeindliche Musikschule fortgeführt. Die Lehrer und Mitarbeiter der Personalsachbearbeitung und im Sekretariat werden zunächst befristet für zwei Jahre angestellt. Die Musikschullehrer, die im Rahmen von Landesprogrammen an Schulen tätig sind, sollen zunächst mit Sachgrundbefristungen angestellt werden. Jeweils nach dem Jahreswechsel 2024/2025 und 2025/2026 ist dem Fachausschuss der Jahresbericht der Musikschule vorzulegen, damit konkret nachvollzogen werden kann, wie die Entwicklung der Musikschule verlaufen ist.
Die Musikschulleitung wird darüber hinaus beauftragt sich an allen Landesprogrammen zu beteiligen, die eine gute Ausfinanzierung einer Programmteilnahme anbieten. Die Zertifizierung der Musikschule über den Verband der Musikschulen (VdM) ist fortzuführen und zum Abschluss zu bringen. „Das einstimmige Votum ist ein starkes Signal für den gesicherten Fortbestand unserer Musikschule und das damit verbundene kulturelle Bildungsangebot in unserer Gemeinde“, freut sich Familienamtsleiter Stefan Franken über den Beschluss. Und Bürgermeisterin Berka ergänzt abschließend: „Ich danke dem Rat, dass sie unsere Pläne zur Übernahme der Musikschule so klar unterstützt. Es bedeutet auch Planungssicherheit für die Mitarbeitenden der Musikschule. Und dass unserer Kinder auch in Zukunft eine breit gefächerte musikalische Bildung erfahren können.“
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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