Vollständiges Verbot!
Vorsichtsmaßnahmen wegen Coronavirus

Neunkirchen-Seelscheid -

Aktueller Hinweis:

Ab Donnerstag, 19. März wird der Verzehr von Speisen und Getränken
innerhalb von Restaurants, Speisegaststätten, Biergärten,
Bäckereien, Eisdielen usw. vollständig untersagt.

Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid sagt alle eigenen Veranstaltungen
sowie Veranstaltungen in gemeindlichen Räumen und Einrichtungen bis
auf weiteres ab. Die gemeindlichen Sport- und Veranstaltungshallen
sowie die Kultur- und Bildungseinrichtungen werden geschlossen.

Dies gilt auch für die gemeindlichen Büchereien, das Bürgerbüro in
Seelscheid die gemeindlichen Jugendzentren und die Aquarena.
Ab heute, Dienstag, 17. März, ist das Rathaus für den
Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen. Die Gemeinde bittet die
Bürgerinnen und Bürger zunächst telefonisch (02247/303-370) oder
per E-Mail (hotline@neunkirchen-seelscheid.de) Kontakt aufzunehmen.
Sofern erforderlich, wird dann ein Termin für eine persönliche
Vorsprache vereinbart. Auf diese Weise soll sichergestellt werden,
dass die wichtigsten Serviceleistungen für die Bürgerinnen und
Bürger möglichst lange angeboten werden können.

Kindertagesstätten

Für die Kindergärten im Gemeindegebiet gelten die Maßnahmen aus dem
Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom
13. März 2020. Darin wurde eine aufsichtliche Weisung zum
Betretungsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33
Nummer 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Verhinderung der
weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 bekannt gemacht. Danach gilt ab
Montag ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen
und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte).
Dies bedeutet, dass Kinder im Alter bis zur Einschulung sowie deren
Erziehungsberechtigte bzw. Betreuungspersonen der Zutritt zu den
vorgenannten Betreuungsangeboten von diesen Einrichtungen bzw.
Kindertagespflegestellen zu untersagen ist.

o Hierzu gelten jedoch Ausnahmen. Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische
Kindertageseinrichtungen erhalten den Betrieb ab Montag bis auf
weiteres offen für Kinder, deren Erziehungsberechtigte bzw.
Betreuungspersonen beide in kritischen Bereichen beschäftigt sind,
die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und
der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens
unentbehrlich sind. Hierbei handelt es sich um sogenannte
Schlüsselpersonen gemäß Ziffer 2 des oben genannten Erlasses.

o Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren
Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der
Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des
öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere: Alle
Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und
der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen
Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV,
Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit
zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

o Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber
durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw.
Dienstvorgesetzten nachzuweisen – ein entsprechendes Formular
erhalten Sie bei Ihrer Kindertageseinrichtung.

o Um die erforderliche Arbeitsfähigkeit dieser Personen zu erhalten,
dürfen die Kinder der Erziehungsberechtigten bzw. Betreuungspersonen
dieser Berufsgruppen wie gewohnt in die Einrichtung bzw.
Kindertagespflegestelle gebracht werden. Unter Bezug auf die
Betriebserlaubnis und bis zur weiteren Klärung mit dem Land, ist das
Personal entsprechend dem "Normalbetrieb" zunächst in vollem Umfang
weiter einzusetzen. Für Kindertagespflegestellen gilt dies analog, da
sie mit dem Betreuungsangebot diesem Personenkreis entsprechend zur
Verfügung stehen müssen.

Schulen und außerschulische Betreuungen (OGS/ Schule 7-14 Uhr)

Seit heute bis zunächst zum 03.04.2020 (Beginn Osterferien) findet
auch in den Schulen kein Unterricht mehr statt. Anders als in den
Kindergärten ist jedoch die Betreuung in unseren Grundschulen
einschließlich Frühbetreuung, Mittagsbetreuung und Offene
Ganztagsschule (OGS) am Montag und Dienstag für diejenigen noch
gewährleistet, die so kurzfristig keine alternative Betreuung
organisieren konnten. Ab Mittwoch, 18. März, gilt für diese
Betreuungen derselbe Maßstab aus dem o.g. Erlass des
Gesundheitsministeriums wie bei den Kindergärten. Dies bedeutet, dass
die Betreuung den Kindern in den genannten Einrichtungen vorbehalten
ist, deren beide Elternteile zu den o.g. Schlüsselpersonen gehören
und dies ebenfalls schriftlich nachweisen.

Fahrpläne im ÖPNV

Die Fahrpläne im ÖPNV werden ab Mittwoch, den 18.03.2020 aufgrund
der geringeren Fahrgastnachfrage angepasst:

Die RVK stellt den Fahrplan der Busse ab Mittwoch auf FERIENFAHRPLAN
um.
Die RSVG stellt den Fahrplan der Busse ab Mittwoch auf
SAMSTAGSFAHRPLAN um (mit Ergänzungen am Morgen, um die Nachfrage im
Berufsverkehr entsprechend zu bedienen).

Gremiensitzungen werden ausgesetzt

Alle Sitzungen von Rat und Ausschüssen werden bis auf weiteres nicht
stattfinden. Notwendige Beschlüsse werden per
Dringlichkeitsentscheidung durch die Bürgermeisterin zusammen mit den
Fraktionsvorsitzenden getroffen.
Diese Vorgehensweise wurde einvernehmlich mit den
Fraktionsvorsitzenden festgelegt.

Aktion „Neunkirchen-Seelscheid räumt auf“

Die für den 21. März 2020 geplante Müllsammelaktion
„Neunkirchen-Seelscheid räumt auf“ findet nicht statt. 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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