Abwasserleitungen prüfen
Alles dicht? - Prüfung der Abwasserleitungen

So verrostet sollten die Leitungen nicht sein. | Foto: pixabay
  • So verrostet sollten die Leitungen nicht sein.
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Niederkassel - In den vergangenen Jahren wurde das Kanalnetz durch das Abwasserwerk
der Stadt stetig saniert und erneuert. Durch Kamerabefahrungen des
Kanalnetzes wurden Fehlstellen erkannt und entsprechend der
Schadensbewertung saniert.

Aufgrund dieser gesammelten Erfahrung im öffentlichen Bereich, muss
davon ausgegangen werden, dass der Zustand der Kanalanlagen im
privaten Bereich ebenfalls sanierungsbedürftig ist. Auch private
Abwasserleitungen müssen voll funktionsfähig sein.

Alle Abwässer können über nicht funktionsfähige Kanalanlagen in
das Erdreich bis hin zum Grundwasser gelangen. Da Trinkwasser unter
anderem auch aus dem Grundwasser gewonnen wird, können hier
Beeinträchtigungen bis hin zur dauerhaften Verschmutzung entstehen.

Unabhängig einer möglichen Verschmutzung des Grundwassers kann durch
schadhafte Hausanschlüsse anstehendes oder steigendes Grundwasser in
den öffentlichen Kanal gelangen. Das führt zwangsweise zu erhöhtem
Abwasseraufkommen auf der Kläranlage, was auf Dauer betrachtet zur
Erhöhung der Abwasserkosten führen kann.

Alle erdverlegten Schmutz- oder Mischwasserleitungen sind vom
Grundstückseigentümer zu überprüfen. Dazu gehören auch
unzugängliche Grundleitungen, welche beispielsweise unter der
Bodenplatte verlegt wurden. Ausgenommen hiervon sind alle
Abwasserleitungen, die ausschließlich zur Ableitung von
Niederschlagswasser dienen.

Im Stadtgebiet Niederkassel endet die Zuständigkeit der Eigentümer
an der Grundstücksgrenze.

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, den Zustand und die
Funktionstüchtigkeit seiner privaten Abwasserleitung zu überwachen.
Einige Eigentümer werden gesetzlich aufgefordert, eine
Funktionsprüfung durchführen zu lassen und das Ergebnis dem
Abwasserwerk vorzulegen. Unterschieden wird dabei nach Art des
Abwassers und Lage des Grundstückes. Die ehemalige Regelung zur
Dichtheitsprüfung nach §61a Landeswassergesetz NRW wurde im Jahr
2013 aufgehoben. Die Verordnung zur Selbstüberwachung von
Abwasseranlagen SüwVO Abw (Teil 2) ist 2013 neu in Kraft getreten und
regelt in §8 den Überwachungsumfang privater Abwasserleitungen.

Prüfungen der privaten Abwasserleitungen innerhalb von
Wasserschutzgebieten müssen bis zum 31. Dezember 2020 durchgeführt
werden. Alle Abwasserleitungen, die gewerbliches oder industrielles
Abwasser fördern, außerhalb von Wasserschutzgebieten bzw. innerhalb
von Wasserschutzgebieten liegen und nach dem 1. Januar 1990 errichtet
wurden, sind einer Funktionsprüfung bis zum 31. Dezember 2020 zu
unterziehen.

Für die Durchführung der Funktionsprüfung sind nur Sachkundige
zugelassen, die zum Zeitpunkt der Funktionsprüfung auf der Liste des
LANUV NRW (Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz)
aufgeführt sind. Das Abwasserwerk der Stadt Niederkassel erkennt
lediglich Prüfprotokolle dieser Sachkundigen an.

Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden im Februar 2018 durch
ein Anschreiben informiert. Die persönliche Prüffrist kann man über
die „Wasserschutzzonenabfrage“ auf der Homepage des
Abwasserwerkes, www.abwasserwerk-niederkassel.de, in Erfahrung
bringen.

Alle weiteren Infos auf der Homepage des Abwasserwerkes der Stadt.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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