Neues von der Rheinspange 553
Autobahn GmbH infomiert aktuell zum Stand der Dinge

Foto: Autobahn GmbH

Niederkassel - Das Planungsteam der Autobahn GmbH Rheinland hat in seiner aktuellen
Information Ergebnisse von Lärm- und Risikogutachten vorgestellt.

Im Seveso-III-Gutachten wurden die Varianten der Rheinspange auf
Risiken untersucht, die von umliegenden Betriebsbereichen auf die
Verkehrswege ausgehen könnten. Dabei wurde das Risiko von Unfällen
mit gefährlichen Stoffen betrachtet und bewertet.

Bei der letzten Sitzung des Dialogforums im April wurde neben dem
Seveso-III-Gutachten auch ein weiteres Gutachten thematisiert: das
sogenannte ADR-Gutachten, in dem die Tunnelvarianten der Rheinspange
speziell hinsichtlich der Zulässigkeit von Gefahrguttransporten
untersucht wurden. Das ADR-Gutachten ist nun abgeschlossen und auf der
Website einsehbar. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die Tunnel ohne
Einschränkungen von Gefahrenguttransporten genutzt werden könnten.

Zudem versucht man, Irrtürmer und Falschbehauptungen zur Planung der
Rheinspange auszuräumen und zu klären. In der Mitteilung heißt es:

Es gibt keine Vorfestlegung auf eine Variante. Derzeit werden alle
zwölf vertiefend zu prüfenden Varianten der Rheinspange 553
gleichrangig geprüft.

Die Autobahn GmbH hat den gesetzlichen Auftrag, eine neue
Autobahnverbindung zu planen. Daher sei die Aussage falsch, dass eine
Nullvariante nicht geprüft worden sein.

Zudem sei es falsch, dass der Prozess der Variantenauswahl von der
Autobahn GmbH auf ein gewünschtes Ergebnis hin ausgerichtet werde,
unter anderem durch die gezielte Beauftragung des
Seveso-III-Gutachtens. Die Berücksichtigung der Seveso-III-Richtlinie
sei im vorliegenden Planungskontext vorgeschrieben und daher keine
Entscheidung, die der Autobahn GmbH freistand.

Das Seveso-III-Gutachten stelle kein Ausschlusskriterium für eine
Variante dar, auch nicht für eine Brückenquerung bei Godorf.

Tunnelvarianten würden nicht durch die Industrie verhindert, da alle
Varianten unabhängig geprüft und bewertet würden. Ein ADR-Gutachten
komme zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Tunnel ohne
Einschränkungen von Gefahrenguttransporten genutzt werden könnten.

In der großräumigen Verkehrsuntersuchung wurden sowohl der links-
als auch der rechtsrheinische Raum mit der gleichen Tiefe untersucht.

Treten vermehrte Verkehrslärmimmissionen im untergeordneten Netz als
planbedingte Folge auf, werden diese in den Abwägungsprozess einer
Variantenfindung mit einbezogen. Veränderungen des Verkehrsaufkommens
im untergeordneten Netz finden sich also insbesondere im Zielfeld
„Umwelt“ wieder.

In der großräumigen Verkehrsuntersuchung für die Rheinspange 553
wurde auch der Ausbau des ÖPNV berücksichtigt, etwa die geplante
Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln. Die Untersuchung zeige allerdings,
dass der Bedarf für die Rheinspange 553 auch unter Berücksichtigung
dieser ÖPNV-Maßnahmen weiterhin gegeben ist.

Schon in der vorliegenden Verkehrsuntersuchung wurden Rad- und
Fußgängerverkehr betrachtet. Zusätzlich wurde 2020 im
Bundesfernstraßengesetz festgelegt, dass die für den Bau und die
Wartung notwendigen Betriebswege von Autobahnbrücken bei Bedarf für
den öffentlichen Rad- und Fußverkehr freigegeben werden sollen.

Für den Schutz des Wassers werden strenge gesetzliche Vorgaben
eingehalten. Für alle Varianten werden mögliche Auswirkungen auf das
Trinkwasser umfassend untersucht und ggf. Schutzmaßnahmen zur
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben getroffen.

Der Mensch spielt bei der Variantenauswahl für die Rheinspange 553
eine sehr wichtige Rolle. Er wird in vielen Einzelzielen innerhalb der
Zielfelder berücksichtigt. Im Zielfeld Umwelt beziehen sich mehr als
50% der Bewertungskriterien direkt auf den Menschen.

Alle weiteren Informationen gibt es auf
https://rheinspange.nrw.de.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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