Finanzielle Förderung von Begrünung
Begrünung: Frist für Anträge verlängert
Niederkassel - Die Frist, in der interessierte Personen bei der Stadt Niederkassel
einen Antrag auf finanzielle Förderung bei Dach- und
Fassadenbegrünungen stellen können, wurde bis zum 16. April
verlängert.
Die Antragsunterlagen findet man auf der Internetseite
https://www.ptj.de/projektfoerderung/sonderprogramm_klimaresilienz
unter „Downloads“.
Aufgrund zahlreicher Nachfragen werden hier noch einmal die
wichtigsten Informationen aufgeführt:
• Es sind grundsätzlich vorrangig heimische Pflanzen für die
Begrünung zu verwenden.
• Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die auf das Aufstellen von
Pflanzkübeln oder Ähnlichem beschränkt sind.
• Besonders begrüßt wird eine Kombination aus Begrünung und
Wasserspeicherung, da diese aus Klimaanpassungssicht besonders
positive und nachhaltige Effekte hat.
Ausgeschlossen von der Förderung sind unter anderem:
• Maßnahmen an Neubauten bis zu fünf Jahren nach Bauabnahme,
• Maßnahmen, die dem Klimaschutz entgegenwirken (z.B.
Klimaanlagen),
• Verschönerungsmaßnahmen an Garagen / Carports (Spalierobst ist
beispielsweise keine Fassadenbegrünung im herkömmlichen Sinne),
• Sickerschächte,
• Nicht-investive Maßnahmen, wie bspw. die Erstellung von
Konzepten, Analysen oder Studien,
Die komplette Liste der Vorgaben und ausgeschlossenen Maßnahmen
findet man in dem Flyer Sonderprogramm Klimaresilienz auf der
Internetseite
https://www.ptj.de/projektfoerderung/sonderprogramm_klimaresilienz.
Die Fördervoraussetzungen befinden sich auf der Seite 7, während die
zuwendungsfähigen bzw. nicht zuwendungsfähigen Maßnahmen auf der
Seite 8 aufgeführt werden.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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