Ins Neubaugebiet kommt auch eine neue Kita
Bewerbung potentieller Träger läuft
Niederkassel - Interessenbekundungsverfahren für sechsgruppige Kita in Rheidt wird
eingeleitet
Einstimmig hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Niederkassel
beschlossen, ein Interessenbekundungsverfahren für die Trägerschaft
einer neu zu bauenden sechsgruppigen Kindertagesstätte in Rheidt
einzuleiten.
Die Stadt Niederkassel wächst ständig weiter und weist durch Zuzug,
Geburtensteigerung und verstärkte Inanspruchnahme von
Kindertagesbetreuung vor allem bei den unter Dreijährigen einen
entsprechenden Bedarf auf. Zudem sollen Überbelegungen in den
Niederkasseler Kitas dadurch abgebaut werden.
Die neu zu errichtende Kindertagesstätte soll unmittelbar angrenzend
an das geplante neue Wohngebiet BP 158 in Rheidt entstehen und damit
vorrangig die Kinder der dort lebenden Familien aufnehmen. Der
zentrale Standort wurde darüber hinaus auch gewählt, um Familien
verschiedener Stadtteile Niederkassels ansprechen zu können.
Die Einrichtung soll Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt
betreuen. Eine Inbetriebnahme wird für Herbst/ Winter 2022 erwartet.
Die Stadt beantragt zur Errichtung eines attraktiven Gebäudes mit
entsprechendem Außengelände, Mittel aus dem U6 Investitionsprogramm
des Landes NRW. Bis zu 90 Prozent der Kosten können hierüber
refinanziert werden.
Gemäß § 4 SGB VIII soll der Betrieb der Kita vorrangig durch einen
Träger der freien Jugendhilfe erfolgen. Die Festlegung von
Auswahlkriterien für die Trägerschaft erfolgte im
Jugendhilfeausschuss:
1. Die Auswahl des Trägers erfolgt auf der Basis des § 5 (Wunsch-
und Wahlrecht) und § 80 (Jugendhilfeplanung) SGB VIII. Aus
planerischer Sicht werden 3x Gruppenform II und 3 x Gruppenform III
angestrebt.
2. Aufgrund des Umfangs der Maßnahme ist es erforderlich, dass der
Träger - möglichst durch Referenzen belegt - die Erstellung und den
Betrieb der sechsgruppigen Einrichtung bewältigen kann.
3. Die Bereitschaft, die Maßnahme durch Inanspruchnahme des U6
Investitionsprogramms zu realisieren, ist Voraussetzung für die
Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren.
4. Der Träger legt ein Konzept vor, in dem die Bausteine: Inklusion
und Sprachförderung im Besonderen ausgeführt sind.
5. Der Träger stellt dar, wie er bedarfsgerechte flexible
Öffnungszeiten in der Kindertageseinrichtung umsetzen kann.
6. Der Träger trifft Aussagen zur Übernahme seines Trägeranteils
gemäß KiBiz.
Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2020.
Die Auswahl des Trägers erfolgt in einer Sondersitzung am 12. August
im Jugendhilfeausschuss.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.