Bäume, Hecken und Sträucher bitte schneiden
Bitte Sträucher am Gehweg schneiden

Auch die schönste Hecke kann für Pasanten zum Hindernis werden, wenn sie an einem Bürgersteig liegt und nicht  frei in der Landschaft. | Foto: pixabay
  • Auch die schönste Hecke kann für Pasanten zum Hindernis werden, wenn sie an einem Bürgersteig liegt und nicht frei in der Landschaft.
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Niederkassel - Mit dem Beginn der wärmeren Jahreszeit beginnen auch Bäume und
Sträucher wieder zu wachsen. Leider oftmals über die Zäune der
Besitzer hinweg auf den Gehweg. Wem auf einem Spaziergang schon einmal
tief hängende, vom letzten Regen noch tropfnasse Zweige durchs
Gesicht gefegt sind, der weiß, wovon die Rede ist. Gefährlich wird
es, wenn Bürgersteige so zugewachsen sind, dass Eltern mit
Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer auf die Fahrbahn abgedrängt werden
oder wenn herabhängende Zweige die Sicht auf den Straßenverkehr
versperren. Auch für Kraftfahrer können sichgefährliche Situationen
ergeben, wenn Verkehrszeichen zugewachsen sind.

Für Höhe und Breite des Rückschnitts gibt es Vorgaben: Gehwege
müssen beispielsweise in der gesamten Breite freigehalten werden.
Herabhängende Zweige müssen auf eine Länge gekürzt werden, dass
Passanten problemlos darunter hergehen können.

Diesem Rückschnitt steht auch nicht der Vogelschutz entgegen. Aus
Gründen des Vogelschutzes ist es nach § 64 Abs. 2 Landschaftsgesetz
NRW in der Zeit vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres
verboten, Hecken, Gebüsche sowie Röhricht und Schilfbestände zu
roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Dies gilt nicht für
schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der
Pflanzen.

Die Stadtverwaltung bittet daher alle Gartenbesitzer, Bäume, Hecken
und Sträucher regelmäßig so zu beschneiden, dass die Benutzung von
Geh- und Radwegen nicht zum gefährlichen Dschungeltrip wird.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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