Grünfläche erhalten
Bürger sind gegen den Verwaltungsentwurf
Niederkassel/Ranzel - Die Verwaltung beabsichtigt auf einer 1.000 Quadratmeter großen
Grünfläche in einer besonders eng bebauten Wohnsiedlung mit
Einfamilienreihenhäuser an der Fasanenstraße in Ranzel ein
Mehrfamilienhaus für öffentlich geförderten Wohnraum errichten zu
lassen. Dafür muss der seit etwa 30 Jahren bestehende Bebauungsplan
entsprechend geändert werden, weil diese Fläche bisher als
Spielplatz ausgewiesen ist.
In einer öffentlichen Bürgerinformation, zu der mehr als 30 Bürger
erschienen waren, stellte die Verwaltung den Entwurf für die
Änderung des Bebauungsplanes vor.
Dazu wies Erster Beigeordneter Helmut Esch eingangs darauf hin, dass
die Verwaltung vom Stadtrat beauftragt worden sei, eine derartige
Änderung vorzubereiten. Ob der Rat schließlich den entsprechenden
Satzungsbeschluss fassen würde, könne nicht Gegenstand der
Informationsveranstaltung sein. Deswegen ginge es hier nicht um die
Frage, ob der Bebauungsplan geändert würde, sondern wie das
geschehen könne.
Obwohl im Vorfeld lange bekannt war, dass eine mitgliederstarke
Bürgerinitiative das Vorhaben grundsätzlich ablehnt, waren als
einzige Vertreter des Rates nur Gabriela Neidel und Helmut Plum von
der SPD-Fraktion anwesend. Alle anderen Fraktionen, allen voran die
CDU-Fraktion, die im Rat die absolute Mehrheit besitzt, hatten keine
Vertreter zu dieser absehbar höchst sensiblen Veranstaltung entsandt.
So verpassten die gewählten Politiker die Chance, sich bei dieser
Gelegenheit die Sorgen und Bedenken der Anlieger persönlich
anzuhören und das Gespräch mit den Betroffenen zu suchen.
Verwaltung hätte den Bau der Häuser ohne Stellplatz nicht genehmigen
dürfen
Es stellte sich im Laufe der Veranstaltung nämlich heraus, dass es
offensichtliche Ungereimtheiten bei der Entstehung der Siedlung
gegeben hat. So hat die Stadt die fragliche Grünfläche damals vom
Investor im Rahmen eines Kompensationsgeschäftes gekauft und sie
wurde als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen.
Trotzdem haben die Käufer der Wohnhäuser ebenfalls für Anteile an
der Grünfläche bezahlt. Und auch die Erschließung der Fläche wurde
von allen Erwerbern bezahlt. Hinzu kommt, dass seinerzeit nicht für
alle Wohnhäuser der gesetzlich geforderte Stellplatz für einen PKW
bereitgestellt wurde, so dass diese Hausbewohner gezwungen sind, ihr
Kfz im öffentlichen Raum abzustellen.
Die Verwaltung hätte damals den Bau dieser Häuser ohne Stellplatz
nicht genehmigen dürfen. Dadurch ist bereits heute die Parksituation
in dieser Siedlung kaum zumutbar, zumal Familien heute sehr häufig
mehr als ein Kfz besitzen.
Parkmöglichkeiten werden weiter eingeschränkt
Durch den geplanten Wohnblock mit sechs Wohneinheiten, für die
ebenfalls Stellplätze mit Zufahrten vorzuhalten sind, entfallen
zwangsläufig ersatzlos bisher genutzte öffentliche Parklätze,
wodurch die angespannte Situation weiter verschärft werde, beklagten
die Anwohner.
Außerdem müsse berücksichtigt werden, dass die besonders schmale
Edith-Stein-Straße demnächst als Zufahrt für ein neues Wohngebiet
nördlich der Von-Galen-Straße genutzt werde, wodurch zusätzlicher
Durchgangsverkehr entstehe, der die Parkmöglichkeiten weiter
einschränken werde.
Deswegen sei die nachträgliche Änderung des seit fast 30 Jahren
bestehenden Bebauungsplanes den dort wohnenden Bürgern nicht
zuzumuten. Sie hätten damals ihre Häuser und Grundstücke unter der
Voraussetzung des bestehenden Bebauungsplanes erworben. Diesen jetzt
im Nachhinein zu ihren Lasten zu ändern, sei ein „grober Verstoß
gegen Treu und Glauben".
Nachträgliche Verdichtung völlig unverständlich
Eine nachträgliche Verdichtung derartiger Wohngebiete sei auch
völlig unverständlich, weil es im Stadtgebiet zahlreiche
Neubaugebiete gäbe, in denen bisher kein öffentlich geförderter
Wohnraum vorgesehen sei. Hier könne so etwas von vornherein
eingeplant werden, ohne langjährigen Einwohnern ihr bestehendes
Wohnumfeld zu zerstören.
Sorge bereitet den Anwohnern ebenfalls, dass durch den Bau eine
weitere Fläche in diesem ohnehin dicht bebauten Gebiet versiegelt
werde. Das berge die Gefahr von Überschwemmungen bei
Starkregenereignissen, die in Zukunft zunehmen werden. Alle Bedenken
und Anregungen der Bürger wurden im Protokoll festgehalten, das dem
zuständigen Planungsausschuss vor seiner Entscheidung zugeleitet
wird.
Danach erfolgt die Offenlage der Änderung des Bebauungsplanes, zu der
offizielle Einsprüche geltend gemacht werden können. Bis zur
endgültigen Entscheidung des Rates würden aber keinesfalls Fakten
auf der Grünfläche geschaffen. Die vorhandenen Bäume würden auch
nicht vorab gefällt, versicherte Helmut Esch.
- Wilhelm Groscurth
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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