Einstimmige Wiederwahl
Günther Heubaum bleibt weiter stellvertretende Schiedsperson

Die beiden Niederkasseler Schiedspersonen Winfried Heuser (li.) und Günther Heubaum im intensiven Gedankenaustausch. | Foto: Mülhausen
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Niederkassel -

Seit 2004 steht Günther Heubaum dem für die Stadt Niederkassel
zuständigen Schiedsmann Winfried Heuser ehrenamtlich als
Stellvertreter zur Seite.

Ziel der Schiedsmänner ist es, kleinere Streitigkeiten zwischen
Parteien oder Personen zu schlichten. In der Regel handelt es sich
dabei um Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung
und Nachbarschaftsstreitigkeiten. In dieser Zeit wurden circa 200
Fälle bearbeitet, wovon 75 Prozent zu einem Vergleich zwischen den
zerstrittenen Parteien führten und somit ein deutliches Zeichen der
effektiven Arbeit sind.

Da die Wahlperiode der stellvertretenden Schiedsperson Günther
Heubaum nun im März endet, war es jedoch erforderlich, dass der Rat
eine Neuwahl beziehungsweise Wiederwahl vornimmt. Das Besondere dabei
ist, dass Günther Heubaum mit 83 Jahren weit das im Schiedsamtsgesetz
NRW festgelegte Höchstalter von 70 Jahren überschritten hat. Je nach
Lage des Einzelfalles kann jedoch unter besonderer Berücksichtigung
des „Interesses an einer wirkungsvollen Schlichtungstätigkeit der
Schiedsperson“ davon abgewichen werden. Aufgrund der bislang
vertrauensvollen und erfolgreichen Ausübung seiner ehrenamtlichen
Funktion hat die Stadt von dieser Option Gebrauch gemacht und nach
Zustimmung durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Frauen sowie
des Amtsgerichts Siegburg die Wiederwahl von Günther Heubaum
vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag wurde in der letzten Sitzung des
Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses einstimmig angenommen. Somit
steht Günther Heubaum für weitere fünf Jahre als stellvertretende
Schiedsperson zur Verfügung. Der rüstige Rentner fasst die
grundsätzliche Arbeit einer Schiedsperson kurz zusammen: „In der
Regel handelt es sich bei den Fällen um Nachbarstreitigkeiten.
Angefangen von Grundstücksverletzungen über Streitigkeiten wegen
Bepflanzungen bis hin zu Ruhestörungen und nacktbadenden
Sonnenanbetern ist alles vertreten, was die Beziehungen zwischen
Nachbarn problematisch macht. Bevor die Angelegenheit jedoch vor
Gericht oder bei Anwälten landet, was mit bedeutend höheren Kosten
verbunden ist, sollte zunächst versucht werden, eine Einigung im
privaten Umfeld zu erzielen. Hierfür leisten wir gegen eine geringe
Pauschale von 50 Euro Hilfestellung. Erst wenn unsere
Schlichtungsversuche scheitern, wird eine sogenannte
Erfolgslosigkeitsbescheinigung ausgestellt, mit der die Streithähne
sich dann an höhere Instanzen wenden können. Ich freue mich über
das Vertrauen, das mir die Stadt entgegengebracht hat. Es ist mir ein
persönliches Anliegen, unseren Bürgern zu helfen. Die Gesellschaft
hat mir viel gegeben, ich möchte etwas zurückgeben“, so sein
Beweggrund für diese nicht immer leichte Aufgabe.

Aber auch auf anderen Gebieten hat der rüstige Rentner der
Gesellschaft etwas zurückgegeben. 30 Jahre lang war er im Stadtrat
vertreten, 25 Jahre stellte er sich als Schöffe zur Verfügung. Und
selbst jetzt noch im fortgeschrittenen Alter stellt er sich im
Schwimmunterricht der KGS Mondorf ins Becken des Helmut-Loos-Bades, um
die Lehrer (die selbst nicht in das Becken dürfen) zu unterstützen.
„Besonders vor dem Hintergrund, dass jährlich 500 Kinder in
Deutschland ertrinken, liegt mir viel daran, dass die Kinder
frühzeitig schwimmen lernen“. In diesem Zusammenhang hat er auch
das Pokalschwimmen für Niederkasseler Grundschulen mit aus der Taufe
gehoben, das jährlich im Helmut-Loos-Bad veranstaltet wird.

Kontakt zu den beiden Schiedspersonen: Winfried Heuser, Sperberweg 4,
Ranzel, 02208-1323) und Günther Heubaum, Grüner Weg 14, Mondorf,
0228-452958

- Walter Mülhausen

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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