CDU bezweifelt Zulässigkeit an PCC-Antrag
Kein vereinfachtes Genehmigungsverfahren?

Niederkassel - Niederkassels CDU-Fraktion im Rat der Stadt hat sich in das formal
noch nicht eröffnete Genehmigungsverfahren zur Ansiedlung einer
Chemieanlage durch den PCC-Konzern auf dem Gelände der Evonik in
Lülsdorf eingeschaltet.

Die Christdemokraten haben sich in den letzten Sitzungen intensiv mit
dem möglichen Vorhaben beschäftigt und die wenigen bisher
vorliegenden Unterlagen geprüft und rechtlich einordnen lassen.

Den von PCC und Evonik eingeschlagenen Weg zur Einleitung eines
Genehmigungsverfahrens halten die Ratsmitglieder der CDU für
unzulässig.
Sie bezweifeln, dass die südwestliche Ecke des Evonikgeländes
nördlich der werkseigenen Kläranlage über ein vereinfachtes
Verfahren gemäß § 34 Baugesetzbuch zu genehmigen wäre und stellen
sich damit gegen die Rechtsposition, die PCC und Evonik in der
bisherigen Diskussion vorgetragen haben.

Daher fordert die CDU-Fraktion in ihrem Anrag die Stadtverwaltung auf,
die baurechtliche Frage schon zum jetzigen Zeitpunkt, bevor die
Investoren überhaupt einen Genehmigungsantrag gestellt haben,
rechtlich prüfen und klären zu lassen. Die Niederkasseler
CDU-Fraktion sieht die in Rede stehende Fläche als Außenbereich
innerhalb des Werksgeländes an. Die an die betreffende Fläche
angrenzende Kläranlage ist nach Ansicht der CDU-Fraktion eine
priviligierte Anlage zur Ver- und Entsorgung, die im Außenbereich
zulässig ist und daher auch seinerzeit zulässig und
genehmigungsfähig war.

„Eine chemische Anlage ist hingegen nicht als sogenanntes
priviligiertes Vorhaben im Außenbereich zu sehen, so dass für uns
der bisherige Antragsversuch der Investoren schon im Ansatz rechtlich
höchst fragwürdig ist“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Marcus Kitz.

Aus Sicht der CDU-Fraktion müssten die Investoren bei der Stadt
Niederkassel die Eröffnung eines Bebauungsplanes beantragen, was PCC
und Evonik bisher aufgrund ihrer bisherigen Rechtsposition nicht vor
hatten. PCC und Evonik stehen auf dem Standpunkt, dass das Areal nach
§ 34 Baugesetzbuch entwickelt werden kann und lediglich ein
BImSch-Verfahren bei der Bezirksregierung Köln für die Genehmigung
ausreichend wäre. 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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