Sind Kitas und OGS derzeit geöffnet?
Kita & OGS: Öffnung, Betrieb, Elternbeiträge

Foto: pixabay

Niederkassel - Viele Eltern haben Fragen und Beratungsbedarf hinsichtlich Öffnung,
Betrieb, Elternbeiträgen und Essensbeiträgen in den
Betreuungseinrichtungen. Bei wechselnden Rahmenbedingungen in
Pandemiezeiten ist das mehr als verständlich. Aus diesem Grund stellt
die Stadtverwaltung die wichtigsten Informationen aktuell zusammen.
Sie gelten über den 12. April hinaus, da die Landesregierung am 8.
April mitgeteilt hat, dass die unten genannte Regelungen
fortgeschrieben werden.

Kindertagespflege:

Seit Ende Februar befindet sich die Kindertagespflege im Regelbetrieb.
Die Betreuung findet ohne Einschränkungen in vollem Umfang statt.
Elternbeiträge werden regulär erhoben. Zwischen dem 19. Dezember
2020 bis zum 21. Februar 2021 wurde Kindertagespflege zwar
grundsätzlich angeboten, die Eltern waren aber gebeten worden, sie
nur im Notfall in Anspruch zu nehmen. Eine Erhebung der Stadt ergab
eine Auslastung des Angebotes in Höhe von 60 Prozent. Trotz der hohen
Belegung und der zu hundert Prozent weiterlaufenden Kosten hat die
Stadt Niederkassel für Januar und Februar auf Elternbeiträge
verzichtet. Da diese Entscheidung erst am, 11. Januar mit den
Fraktionen im Rat getroffen worden war, erfolgte die Absetzung der
Elternbeträge im Februar und März. Das Land NRW beteiligt sich an
der Kompensation der ausfallenden Elternbeiträge zu ca. 40 Prozent
für den Monat Januar. Die Ausfallkosten für Februar und zu 60
Prozent für den Januar trägt die Stadt Niederkassel.

Kindertagesstätten:

Auch die Kindertagesstätten befinden sich im Regelbetrieb. Die
Kindertagesstätten sind für alle Kinder geöffnet. Ein Appell, die
Kinder selbst zu betreuen, erfolgt nicht. Analog zur Kindertagespflege
wurden die Elternbeiträge auch in Kindertagesstätten für Januar/
Februar in den Monaten Februar/März abgesetzt. Die Kosten für diesen
Ausfall wurden im Wesentlichen von der Stadt Niederkassel getragen.
Die städtischen Einrichtungen haben des Weiteren trotz guter
Auslastung auch im eingeschränkten Pandemiebetrieb in beiden Monaten
auf das Essensgeld verzichtet. An der Kompensation dieser
Mindereinnahmen beteiligt sich das Land NRW nicht. Da die Kitas nun im
Regelbetrieb sind und seitens des Landes keine finanzielle
Kompensation für geringere Elternbeiträge wegen reduzierter
Öffnungszeiten erfolgt, werden Elternbeträge auf der Basis der
gültigen Elternbeitragssatzung erhoben.

OGS:

Die OGS des Trägers „Betreute Schulen“ bietet zu den üblichen
Betreuungszeiten eine Notbetreuung an. Seit dem 22.Februar erfolgt
eine uneingeschränkte Betreuung aller Kinder, die die OGS nutzen
möchten. Die Inanspruchnahme ist relativ hoch. Folgerichtig werden
auch die Elternbeiträge entsprechend der Elternbeitragssatzung
erhoben.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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