L269n - soll es nun weitergehen
Klage gegen Weiterbau abgewiesen

Foto: Volker Düster

Seit dem 12. April ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. Februar 2023 rechtskräftig und die damit verbundene Planfeststellung zum Bau der L269n Ortsumgehung Niederkassel-Mondorf bestandskräftig. Dies teilt nun der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg, mit.

Der Landesbetrieb wird nun die Ausführungsplanung erstellen. Hierbei wird die Entwurfsplanung in allen Details finalisiert und die für den Bau erforderlichen Festsetzungen getroffen.

Im Anschluss erfolgen auf dieser Grundlage die Ausschreibung und die Vergabe der Bauleistungen.
Aufgrund der noch ausstehenden Detailplanungen kann ein genauer Zeitplan für den Weiterbau der L269n noch nicht genannt werden. Der Landesbetrieb strebt jedoch an, mit dem Bau des 2. und 3. Bauabschnitts in 2024 zu beginnen.
Im Vorfeld werden im Verlauf der Trasse Versorgungsleitungen im Bereich der L269n umgelegt, um diesbezügliche Komplikationen bei den späteren Bauarbeiten zu vermeiden. Hierzu befindet ich der Landesbetrieb bereits in Abstimmungsgesprächen mit den Betreibern.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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