Klage abgewiesen
L269n: Endlich kann weiter gebaut werden
Niederkassel. Fünf Jahre nach Klageeinreichung eines Bürgers aus Troisdorf-Bergheim gegen das Planfeststellungsverfahren zum Bau der L269n der mündliche Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Köln statt. Zu Beginn der Verhandlung machte der Vorsitzende Richter noch einmal die zeitlichen Dimensionen des für Niederkassel so wichtigen Verkehrsentlastungsprojekts deutlich. Bereits zu Beginn der 1980er Jahre wurde eine erste Variante der L269n geplant, allerdings mit einer nachrangigen Einstufung. Richtig Fahrt nahm das Projekt erst wieder mit der Aufnahme in den NRW-Landesstraßenbedarfsplans 2006 auf. In „Stufe 1“ wurde das Projekt eingestuft, was bedeutete, dass die Realisierung bis 2015 abgeschlossen bzw. eingeleitet sein sollte. Der ersten Offenlage der Planung im Jahre 2007 folgte durch Planänderungen eine zweite Offenlage im Jahre 2013 und eine weitere Offenlage im Jahre 2017. Schon damals hat es im Bereich des dritten Teilabschnittes erhebliche Planänderungen gegeben, die ursprünglich angedachte Hochlage der L269n im Bereich des Kreuzungspunktes mit der L 332 und der RSVG-Bahntrasse wurde beispielsweise im Verfahren verworfen.
Letztendlich wurde im November 2017 der Planfeststellungsbeschluss erlassen, welcher im Rahmen der Frist durch den Troisdorfer Anwohner beklagt wurde.
Im weiteren Verlauf der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass seitens des Klägers nicht nur Lärmschutzgründe angeführt wurden, sondern eine Vielzahl von Bestandteilen des Planfeststellungsbeschlusses als fehlerhaft bzw. unzulässig dargestellt wurden. Die Kammer konnte alle wesentlichen Punkte ausräumen bzw. die Rechtmäßigkeit deutlich machen.
Auch ein vom Kläger beauftragter Verkehrsgutachter konnte die aufgebrachten Fehler im Planfeststellungsbeschluss nicht deutlich machen. Nach einer eineinhalbstündigen Sitzungsunterbrechung hat das Gericht die Klage abgewiesen und eine Berufungsmöglichkeit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung kann der Kläger binnen vier Wochen nach Zustellung des vollständigen Urteils Beschwerde einlegen. (Quelle: CDU)
CDU-Fraktionsvorsitzender Marcus Kitz: „Dass ein Anwohner den Planfeststellungsbeschluss beklagt, ist in unserem Rechtsstaat legitim und muss man aushalten. Kaum zu ertragen ist aber, dass zwischen Einreichung der Klage und dem mündlichen Verhandlungstermin fünf Jahre ins Land gezogen sind und damit eine dringende Entlastung für Rheidter und Mondorfer Bürger unnötig verzögert wurde. Auch die mit der Umsetzung einhergehende Anbindung des Mondorfer Gewerbegebiets an die L269n ist für die ansässigen Unternehmen mit Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dringend notwendig.“
Dano Himmelrath, Vorsitzender des Planungs- und Verkehrsausschusses ergänzt: „Im heutigen Verfahren wurde deutlich, dass sich die Klageseite an jeden erdenklichen Strohhalm klammert. Man kann nur hoffen, dass mit dem klaren Urteilsspruch und der Nichtzulassung der Berufung auch einer möglichen Beschwerde dagegen nicht stattgegeben wird. Die Pläne sind rechtens, die Finanzierung steht!“
Hans-Dieter Lülsdorf, CDU-Ratsmitglied aus Mondorf: „Sowohl für die Anwohner an der Rheidter Straße aber auch die Firmen im Gewerbegebiet besteht nach all den Jahrzehnten des Wartens und Drängens endlich Aussicht auf Entlastung.“
Mit dem zweiten Bauabschnitt wird eine Verbindung von der Südstraße zur Rheinstraße (L332) geschaffen. Die Straße verläuft dann in einer geraden Linie vom Sportpark zwischen dem Mondorfer See und dem Gewerbegebiet entlang. Das Gewerbegebiet erhält mit einem Kreisverkehr eine Anbindung an die Rudolf-Diesel-Straße (fehlt in der grafischen Darstellung). Nach einem Kurvenverlauf schließt die L269n dann, ebenfalls mit einem Kreisverkehr, an die L332 an, wo auch die Bahntrasse der RSVG die L269n kreuzen wird.
Im dritten und letzten Abschnitt verläuft die L269n in einem großen Bogen über die Lerchenstraße. Mit Hilfe einer Ampelanlage erfolgt der Anschluss an die bestehende L269 (Siegbrücke). An diesem Knotenpunkt entsteht zudem eine Unterführung für Fußgänger und Radfahrer, sodass diese ohne Wartezeit auf die andere Straßenseite gelangen können.
Der Bau des zweiten und dritten Bauabschnitts dauert voraussichtlich jeweils ein Jahr und kann nacheinander realisiert werden.
Friedrich Reusch, SPD-Fraktionsvorsitzender: Klage gegen L269n abgewiesen – Urteil lässt auf baldige Fertigstellung hoffen
Im Jahre 1986 gab es eine Umfrage zur Umgehungstraße. Ergebnis war eine große Zustimmung in der Bevölkerung. Und jetzt - Anfang 2023 – ist der hoffentlich letzte Widerstand gegen die Fertigstellung der Straße beiseite geräumt.
Der erste Teilabschnitt wurde 2010 im Norden der Stadt eingeweiht. Und dann ist es einem einzigen Bürger gelungen, den Fortschritt des Bauprojekts bis heute aufzuhalten. Fünf Jahre nach Klageeinreichung gegen das Planfeststellungsverfahren zum Bau der L269n fand der mündliche Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Köln statt.
SPD-Fraktionsvorsitzender Friedrich Reusch zeigt wenig Verständnis dafür, dass der in einem Rechtsstaat zulässig beschrittene Rechtsweg ein Projekt über Jahre verschleppt und eine dringende Entlastung für Rheidter und Mondorfer Bürger und die einhergehende Anbindung des Mondorfer Gewerbegebiets unnötig verzögert wurde.
Die Sozialdemokarten hoffen nun, dass damit der Rechtsweg ausgeschöpft ist und die Pläne endlich realisiert werden können.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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