Verboten, heimelig, aber gefährlich
Lagerfeuer kann Großbrand verursachen

Betriebsgelände der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes; Benutzen gemäß Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung (WaStrBAV) verboten; Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln. | Foto: Bracker
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  • Betriebsgelände der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes; Benutzen gemäß Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung (WaStrBAV) verboten; Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln.
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Lülsdorf - Es ist ein kleiner Trampelpfad, der am Ende der Rheinpromenade in
Lülsdorf Richtung Süden durchs Gebüsch führt. Zwar weist hier ein
unübersehbares Schild darauf hin, dass man ab dort privates
Betriebsgelände betrete und der Durchgang verboten sei. Das scheint
einige - meist Jugendliche - nicht zu kümmern.

Ein Trampelpfad, auf dem man sich nur hintereinander durchs Gebüsch
bewegen kann - begleitet von meist sehr unangenehmen Gerüchen der
dort liegenden Exkremente nicht nur tierischer Herkunft - führt an
einen kleinen, verborgenen idyllischen Ort. Hier findet man inmitten
von Sand und Steinen eine Art Lagerplatz, der offensichtlich immer
wieder für ein Lagerfeuer in den Abendstunden - ungesehen von
Spaziergängern - genutzt wird.

Sieht man einmal vom Betretungsverbot wegen Betriebsgelände ab, ist
dies zudem noch ein sehr gefährliches Unterfangen. Rundherum wächst
Gras - bis hoch zum Zaun, der die Burg Lülsdorf eingrenzt. Nebenan
befindet sich der massive Zaun, der das Betriebsgelände der Evonik
einfasst.

Erst vor wenigen Tagen ist in NRW die Waldbrandgefahr auf die
zweithöchste Stufe gestiegen. Grund dafür ist die anhaltende
Trockenheit. Von März bis Oktober gilt im Wald grundsätzlich
einheitliches Rauchverbot. Offene Feuer dürfen nur im Mindestabstand
von 100 Metern zum Waldrand entzündet werden.

Zwar grenzt der Lagerplatz nicht an ein direktes Waldgebiet, aber es
finden sich dort genügend Sträucher und Bäume, die durch einen
Windstoß in Brand geraten können. Nicht auszudenken, was passiert,
wenn sich an eben dieser Stelle ein Feuer massiv ausweiten würde.
Daher hat sich das Ordnungsamt der Stadt Niederkassel völlig
bürokratielos zu Kontrollgängen bereit erklärt. Sicherlich findet
sich dann auch Gelegenheit, den dort Sitzenden die enorme Gefährdung
bewusst zu machen.

- Irmgard Bracker

Betriebsgelände der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes; Benutzen gemäß Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung (WaStrBAV) verboten; Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln. | Foto: Bracker
Schnell können Gras, Sträucher und Bäume rund um das Lagerfeuer in Brand geraten. Im Hintergund sieht man den Zaun, der das Gelände der Burg Lülsdorf eingrenzt und - versteckt hinter dem rechten Baum - die Spitze des Turms der Burg. | Foto: Bracker
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