Der Muezzin schweigt auch im Ramadan
Muslimische Gemeinde stellt Antrag ohne Erfolg
Niederkassel - Die Corona Pandemie macht auch vor den Religionen keinen Halt. So
fühlen sich im Moment insbesondere die muslimischen Mitbürger
betroffen. Bei ihnen beginnt am 23. April der Ramadan, der bis zum 23.
Mai dauert. Auch ihnen ist es bedingt durch das Kontaktverbot
verwehrt, sich in der Moschee zusammenzufinden und gemeinsam zu beten.
Ebenso können sie sich nicht abends zum Fastenbrechen treffen.
Aus diesem Grund ist die DITIB Türkisch Islamische Gemeinde zu
Niederkassel aktiv geworden.
Eines ihrer Mitglieder startete auf Facebook eine Umfrage und ihr
Vorsitzender, Orhan Kangöz stellte gemeinsam mit Imam Feyzullah Senay
bei Bürgermeister Stephan Vehreschild einen Antrag auf Erlaubnis zum
Gebetsaufruf.
Beantragt wurde - aufgrund der besonderen derzeitigen Umstände - im
Zeitraum vom 23. April bis zum 23. Mai zu einer variablen Uhrzeit nach
Sonnenuntergang -um ca 21 Uhr, für die Dauer von zwei bis drei
Minuten und einem Lärmpegel von maximal 150 bis 300 Meter, einen
täglichen Gebetsruf des Muezzin zu gestatten.
Die Problematik ist gut nachvollziehbar ist, was die Abstimmung bei
Facebook mit 155 Antworten pro, 68 Antworten contra und drei Antworten
„Ja, aber bitte den Gebetsruf auf Deutsch als elementaren Beitrag
zur Integration“, ebenfalls zeigte.
Trotz allem konnte Bürgermeister Vehreschild nicht anders als diesen
Antrag ablehnen. Im Rahmen des Kaufvertrags des Grundstücks zum Bau
der Moschee wurden unter anderem zu diesem Thema notarielle
Eintragungen im Grundbuch verankert.
Eine positive Zusage durch den Bürgermeister hätte in diesem Fall
eines Ratsbeschlusses, eines Verfahrens über das Grundbuchamt in
Siegburg und den Bestätigungsvermerk der ggf. vorgenommenen Löschung
bedurft. Dies wäre in der Kürze der Zeit auf keinen Fall möglich
gewe-sen. Bürgermeister Vehreschild freut sich trotzdem, künftig
wieder mit den muslimischen Vertretern in einen offenen Dialog
einzusteigen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Frieder Reusch äußert sich bei Nachfrage
sehr verwundert, da er und seine Fraktion über dieses Thema nicht
unterrichtet worden seien. Zudem sieht Reusch den Bezug auf den
Grundbucheintrag als herbeigezogen und sagt, dass kein Grund zur
Ablehnung bei einer derart befristeten Aktion bestünde.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Markus Kitz, betont in seiner
Stellungnahme, dass er als gläubiger gläubiger Christ gerade in
diesen Wochen der Kar- und Ostertage nur zu gut wisse, wie schmerzhaft
es sei, sich nicht zum gemeinsamen Beten und feiern treffen zu
können. Aber der Bürgermeister und alle vereidigten Ratsmitglieder
seien dazu verpflichtet Recht und Gesetz zu verteidigen und zu achten,
auch wenn es manchmal leichter und trendiger wäre, ein Auge zu
zudrücken. Er gehe aber davon aus, dass sich Gläubige aller
Konfessionen und Religionen bereits in den nächsten ein bis zwei
Wochen unter Auflagen wieder in ihren Gotteshäusern versammeln
können, um gemeinsam zu beten, singen und feiern, ganz gleich ob die
Auferstehung des Sohnes Gottes in der Osterzeit oder das Fastenbrechen
im Ramadan und das freue alle.
- Irmgard Bracker
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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