"Artenschutz" für Streicher?
Neue Auflagen für Musikinstrumente

Orchester der Streicher beim Weihnachtskonzert der Musikschule Niederkassel.  | Foto:  Warnecke
  • Orchester der Streicher beim Weihnachtskonzert der Musikschule Niederkassel. 
  • Foto:  Warnecke
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Die in Johannisburg stattgefundene Artenschutzkonferenz hat
beschlossen, eine Vielzahl von Hölzern unter den umfassenden Schutz
des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES (Übereinkommen
über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender
Tiere und Pflanzen) zu stellen. Die Einstufung ist als Reaktion auf
jahrelangen Raubbau und illegalen Handel zurückzuführen und wird die
Gewinnung und den Handel wertvoller Holzsorten auf legaler Ebene
zukünftig nachvollziehbar machen.

Die neuen Gesetze betreffen seit Jahresbeginn 2017 allerdings auch
Tausende Instrumentalisten. Der Hintergrund:  Auf der Liste der
geschützten Tier- und Pflanzenarten finden sich neben Elfenbein nun
auch fast alle Palisanderholzarten, die in Klarinetten, Oboen, aber
auch in Gitarren, Blockflöten und Geigen verbaut werden.

Barbara Florin, Leiterin der Musikschule Niederkassel, bestätigte auf
Nachfrage des Extra Blatt: „Die Ausgabe von Leihinstrumenten für
die Streicherklassen unserer Musikschule ist nach erster Einschätzung
nicht von den neuen Regelungen betroffen.“ Jedoch benötigen
international tätige Musiker spezielle Bescheinigungen, um mit ihrem
Instrument die EU zu verlassen. Selbst ein Privatverkauf im Inland
kann Probleme bringen. Wer sein Instrument mit Edelholzanteil
verkaufen will, braucht einen Nachweis (Vorerwerbsbescheinigung der
unteren Naturschutzbehörde), es vor dem 2. Januar 2017 erworben zu
haben.

Instrumentenbauer sowie große Orchester wurden von den Behörden
über die neue Gesetzeslage entsprechend informiert. Jedoch sind viele
Musiker entsetzt, da die betroffenen Materialmengen für den
Instrumentenbau vergleichsweise gering sind. Die Umsetzung der
Regelungen wird zudem anspruchsvoll, da in einem hochwertigen
Instrument drei bis vier Holzarten verwendet werden.

Weitere Informationen für den Rhein-Sieg-Kreis erteilt die untere
Naturschutzbehörde,
www.rhein-sieg-kreis.de.

 

Information:

  • Betroffen sind ab dem 02.01.2017 alle Arten von
  • Palisander[/*]

  • Man darf Instrumente mit Palisanderanteil
  • auch nach dem 02.01.2017 ohne Papiere besitzen, die Nachweispflicht
    spielt erst beim Kauf bzw. beim Verkauf eine Rolle
    [/*]

  • Will
  • man nach dem 02.01.2017 privat oder gewerblich ein Instrument mit
    Palisanderanteilen verkaufen, braucht man eine Vorerwerbsbescheinigung
    von der jeweilig zuständigen Behörde
    [/*]

- Nicola Warnecke

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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