Es geht nur zögerlich voran ...
Planung der Ortsumgehung L269n Süd
Niederkassel - Wann kommt sie, die Ortsumgehung L269n?
Im laufenden Genehmigungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung L269n
im Niederkasseler Süden, dem sogenannten
„Planfeststellungsverfahren“ („Deckblatt I“), kam es zu
Einwendungen, die Änderungen des Bauplanes für die Straße
erforderlich machten.
Die Überarbeitung betrifft dabei vor allem den südlichen Abschnitt
der Ortsumgehung vom Knotenpunkt L 269n/L 332. Hinsichtlich dieser
Änderungen wurde ein sogenanntes „Deckblattverfahren II“
erforderlich. Im Wesentlichen sind es sieben Änderungen, die Helmut
Esch, erster Beigeordneter, im städtischen Umwelt-, Verkehrs- und
Planungsausschuss erläuterte:
1. Schaffung einer planfreien Querungsmöglichkeit für Radfahrer,
Fußgänger und Pferde im Bereich des Knotenpunktes L 269n/L 269 sowie
Anpassung eines Wirtschaftsweges an die geänderte Situation,
2. Signalisierung des Knotenpunktes L 269n/L 269,
3. Ertüchtigung eines vorhandenen Wirtschaftsweges in weiteren
Abschnitten,
4. Verlegung eines Wendeplatzes westlich der L269n,
5. Wegfall eines provisorischen Wirtschaftsweges im Gewerbegebiet
Mondorf,
6. Berücksichtigung der Gebietsausweisung „Allgemeines
Wohngebiet“ für alle Gebäude im Bereich der Lerchenstraße sowie
der Signalisierung des Knotenpunktes L 269n/L 269 bei der
Immissionsschutzberechnung und die daraus resultierende geänderte
Dimensionierung des Lärmschutzes sowie
7. Neubau eines Rad-/Gehweges längs der Provinzialstraße.
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss beschloss, die von der
Verwaltung in der Sitzungsvorlage formulierten Anregungen in das
„Deckblattverfahren II“ einzubringen. Die Kölner Bezirksregierung
wird nach Ablauf der Offenlegung des Planes und der Stellungnahme der
Verwaltung die Deckblätter zusammenführen, erörtern und nachfolgend
zu einem Planfeststellungsbeschluss kommen. Dieser Verwaltungsakt
wäre letztendlich die sogenannte „Baugenehmigung“ der geplanten
Ortsumgehung Süd. Wenn keine Widersprüche bzw. Klagen eingehen,
würde dann weiter zu klären sein, wie die Finanzierung des
Bauprojektes gestaltet wird. „Dann werden wir um die Gelder
kämpfen“, sagte Esch im Ausschuss.
Der Plan, inklusive Zeichnungen und Erläuterungen, liegt bis zum 08.
Februar 2017 in der Stadtverwaltung Niederkassel zur allgemeinen
Einsichtnahme öffentlich aus. Bis zum 22. Februar 2017 können durch
die Planänderung unmittelbar Betroffene Einwendungen gegen den Plan
schriftlich geltend machen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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