Kein Rollsplit - bitte trotzdem 50 fahren!
Verkehrszeichen führen zu Verwirrungen

Eindeutig wird auf der L269n auf Rollsplit hingewiesen - verbunden mit der Vorschrift, maximal 50 km/h zu fahren. Aber wo ist der Rollsplit? | Foto: Bracker
  • Eindeutig wird auf der L269n auf Rollsplit hingewiesen - verbunden mit der Vorschrift, maximal 50 km/h zu fahren. Aber wo ist der Rollsplit?
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Niederkassel - Wer mit dem PKW über die frisch sanierte L269n in Niederkassel
fährt, kann es schon seit einiger Zeit nicht mehr glauben.
Verkehrschilder weisen darauf hin, dass man hier wegen Rollsplit
maximal mit 50 Stundenkilometern unterwegs sein darf. Aber wo ist der
Rollsplit? Und wenn überhaupt jemals welcher da war, warum stehen die
Schilder immer noch? Oft kommt es hier dadurch inzwischen zu gewagten
Überholmanövern.

Eine Antwort auf diese Frage kam nun aus der Stadtverwaltung: „In
den letzten Tagen gab es mehrere Anfragen bei der Stadtverwaltung
Niederkassel, ob die Beseitigung der Schilder mit der angeordneten
Geschwindigkeitsbeschränkung auf den sanierten Strecken vergessen
wurde. Dem ist nicht so und die Schilder stehen ganz bewusst dort. Bei
der Deckensanierung wurde ein Asphalttyp verwendet, der eine hohe
Stabilität aufweist. Das ist für die Lebensdauer des Asphaltbelages
von Vorteil.

Der verwendete Asphalt wird auch nicht -wie sonst vielfach üblich -
anschließend mit Split abgestreut um die erforderliche Griffigkeit
des Belages herzustellen, da der Split quasi im Asphalt schon
vorhanden ist. Nachteilig bei dem verwendeten Asphalttyp ist, dass an
der Oberfläche des Belages zunächst eine Bitumenschicht durch darauf
fahrende Autos abgetragen werden muss, um die erforderliche
Griffigkeit für Geschwindigkeiten über 50 km/h herzustellen. Die
Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h dient also der
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Ob die erforderliche Griffigkeit
des Straßenbelages erreicht ist, wird durch entsprechende Messungen
festgestellt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW geht davon aus, dass
Ende Juli 2020 die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben werden
kann.“

Also bitte bis Ende Juli noch „Fuß vom Gas“ sonst muss
viellelicht schon bald wieder neu ashaltiert oder nachgebessert
werden.

- Irmgard Bracker

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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