Privatleute müssen Kanal nicht mehr prüfen lassen
Verpflichtung zum Kanal-TüV geändert

Foto: Abwasserwerk

Niederkassel - Lange gab es Unsicherheit bei den Eigenheimbeistzern Niederkassels.
Die Frage war, ob man weiterhin seinen Kanal nach einer gewissen Zeit
auf Dichtigkeit prüfen lassen müsse. Hierauf gibt die
Stadtverwaltung Niederkassel nun die Antwort: Die Änderung der
„Selbstüberwachungsverordnung für öffentliche und private
Abwasseranlagen (SüwVO Abw NRW)“ ist am 13. August in Kraft
getreten.

Bislang mussten Privatpersonen ihre Abwasserkanäle, die innerhalb von
Wasserschutzgebieten liegen, bis zum Ende des Jahres 2020 überprüfen
lassen. Mit der Vorlage der neuen Änderungsverordnung wird diese
Verpflichtung teilweise aufgehoben. Damit entfällt die
Funktionsprüfung für private Abwasseranlagen die nur häusliches
Abwasser fortleiten. Darüber hinaus wird auch die bisher
erforderliche Wiederholungsprüfung für Grundstücke in
Wasserschutzgebieten, auf denen häusliches Abwasser anfällt,
abgeschafft.

Die Pflicht zur Prüfung privater Abwasserleitungen, die gewerbliches
oder industrielles Abwasser führen, bleibt weiter bestehen. Ebenfalls
unverändert bleibt die unverzügliche Prüfpflicht bei der Errichtung
oder wesentlichen Änderung von Abwasserleitungen. Der Zustand und die
Funktionsfähigkeit sind von einem Sachkundigen prüfen zu lassen.

Eine Liste der Sachverständigen vom zuständigen Landesamt für
Umwelt- und Verbraucherschutz ist unter
www.abwasserwerk-niederkassel.de zu finden.

Unabhängig von der aktuellen Änderung der
Selbstüberwachungsverordnung ist der Eigentümer einer privaten
Abwasserleitung verpflichtet, den Zustand, die Funktionsfähigkeit,
die Unterhaltung und den Betrieb seiner Abwasseranlage selbst zu
überwachen. Dies ist im Wasserhaushaltsgesetz, im § 61 (2),
geregelt. Deshalb appelliert das Abwasserwerk der Stadt Niederkassel
an alle Grundstückseigentümer, ihre Abwasserleitungen nicht außer
Acht zu lassen und empfiehlt eine regelmäßige Überprüfung im
eigenen Interesse. Nur so können defekte Abwasserleitungen
frühzeitig erkannt und mögliche Folgeschäden für die Umwelt,
Immobilien oder andere Sachgüter vermieden werden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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