Änderung des Bebauungsplanes
Vorbereitung wird abgeschlossen,Inkraftsetzung fraglich

An dieser Grünfläche in Ranzel würden dringend benötigte Parkmöglichkeiten entfallen, wenn Zufahrten für das geplante Mehrfamilienhaus erforderlich werden. Ausweichmöglichkeiten bestehen in diesem Bereich nicht. | Foto: Groscurth
  • An dieser Grünfläche in Ranzel würden dringend benötigte Parkmöglichkeiten entfallen, wenn Zufahrten für das geplante Mehrfamilienhaus erforderlich werden. Ausweichmöglichkeiten bestehen in diesem Bereich nicht.
  • Foto: Groscurth
  • hochgeladen von RAG - Redaktion

Ranzel - Wie mehrfach berichtet, beabsichtigt die Verwaltung, auf einer 1000
Quadratmeter großen Grünfläche in einer besonders eng bebauten
Wohnsiedlung in Ranzel ein Mehrfamilienhaus für öffentlich
geförderten Wohnraum errichten zu lassen. Dafür muss der seit etwa
30 Jahren bestehende Bebauungsplan geändert werden, weil diese
Fläche bisher als Spielplatz ausgewiesen ist.

Dieses Vorhaben trifft auf erbitterten Widerstand der umliegenden
Hauseigentümer, weil die Stadt gemäß Grundbucheintrag zwar
Eigentümerin des Grünstücks ist, die Hauseigentümer der Siedlung
nachweislich seinerzeit jedoch anteilig auch für den damals
vorgesehenen Spielplatz bezahlt haben, der niemals eingerichtet wurde.
Außerdem habe die Stadtverwaltung Baugenehmigungen erteilt, obwohl
nicht für alle Häuser die gesetzlich vorgeschriebenen Stellplätze
für PKW vorhanden waren. Das führt bereits heute zu einem großen
Parkdruck in dem Bereich, der sich weiter erhöhen wird, weil durch
das Vorhaben Stellplätze im öffentlichen Bereich entfallen werden.

Aus diesen Gründen sprachen sich die Vertreter von SPD und FDP im
Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss gegen das Vorhaben aus.
Helmut Plum (SPD) betonte, dass die Förderung von sozialem
Wohnungsbau zwar sehr wichtig sei, in diesem Fall aber die Belange der
dort wohnenden Bürger höher zu bewerten seien. Und Winfried
Heinrichs (FDP) meinte, seine Fraktion habe dieses Vorhaben von Anfang
an abgelehnt, weil diese Fläche für ein zusätzliches
Mehrfamilienhaus ungeeignet sei.

Marcus Kitz (CDU) erklärte für seine Fraktion, dass hier eine
besonders schwierige Gemeingelage bestehe und eine notwendige
Entscheidung extrem schwer sei. Deswegen solle nach den Wünschen der
CDU-Fraktion das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes jetzt
nicht abgebrochen, sondern zunächst bis zur Satzungsreife weiter
betrieben werden. Ob allerdings ein rechtsverbindlicher
Satzungsbeschluss des Rates erfolgen werde, solle von dem dann
tatsächlich vorliegenden Bedarf abhängen. Wenn sich die
Flüchtlingszahlen bis dahin nicht dramatisch erhöhen würden, wäre
ein Mehrfamilienhaus an dieser Stelle nicht erforderlich. Bei
plötzlich wachsendem Bedarf müsse allerdings die Möglichkeit offen
gehalten werden, notfalls schnell zu handeln. Deswegen sollte das
Verfahren zunächst weiter betrieben werden.

13 Ausschussmitglieder stimmten bei 7 Gegenstimmen anschließend für
die Weiterführung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes.

Einen entsprechenden Beschluss fasste der Ausschuss auch für die
geplante Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich
Wittelsbacherstraße/Im Schengfeld in Mondorf. Auch hier soll der
Satzungsbeschluss des Rates nur erfolgen, wenn nach Abschluss des
Verfahrens tatsächlich ein dringender Bedarf besteht.

- Wilhelm Groscurth

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.