Radwegebenutzungspflicht
Ampeln an Friedrich-Karl-Straße nicht für Radfahrer geeignet

Für Radfahrer bleibt der Radweg an der Niehler Straße auf absehbare Zeit benutzungspflichtig, obwohl er oft von Pkw zugeparkt und an einigen Stellen zu eng und deformiert ist. | Foto: Schriefer
  • Für Radfahrer bleibt der Radweg an der Niehler Straße auf absehbare Zeit benutzungspflichtig, obwohl er oft von Pkw zugeparkt und an einigen Stellen zu eng und deformiert ist.
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Niehl - (rs) Mit dem Fahrrad über die Niehler Straße zu fahren, ist keine
Freude. Mal gibt es einen Fahrradweg, mal keinen, mal ist er breit,
mal eng, oft von Pkw zugestellt und meist in schlechtem Zustand. Kein
Wunder, dass Radfahrer fordern, hier die Radwegebenutzungspflicht
aufzuheben, so dass sie auch auf der Fahrbahn fahren können. Doch die
Verwaltung weigert sich, die Radwegebenutzungspflicht an der Niehler
Straße aufzuheben. Grund hierfür sei die fehlende Berücksichtigung
des Radverkehrs an den Ampelanlagen Friedrich-Karl-Straße und
Weidenpescher Straße. Denn der Radverkehr sei hier mit seinen
längeren Räumzeiten nicht in die Signalisierung eingebunden, so dass
es zu Konflikten kommen würde.

Auch der Fahrradbeauftragte der Stadt hat seit geraumer Zeit Kenntnis
von den Problemen des Radverkehrs auf der Niehler Straße. Er weist
allerdings darauf hin, dass für die gesamte Niehler Straße
Optimierungen für den Radverkehr vorgesehen seien. „Aktuell ist die
Planung eines Schutzstreifens zwischen Weidenpescher Straße und
Scheibenstraße in Bearbeitung.“ Außerdem seien Schutzstreifen bis
zur Xantener Straße vorgesehen und ab dort bis zum Lis-Böhle-Park
sei sogar ein vollständiger Umbau der Straße geplant, bei dem
ebenfalls Fahrradschutzstreifen Berücksichtigung finden würden.
Bereits 2015 hatte die Bezirksvertretung die Verwaltung aufgefordert,
auf der Niehler Straße beziehungsweise Sebastianstraße, beginnend an
der Friedrich-Karl-Straße und endend an der Haltestelle
Sebastianstraße, in beide Fahrtrichtungen Schutzstreifen für
Radfahrende einzurichten. Gleichzeitig sollte die
Radwegebenutzungspflicht im Bereich zwischen Friedrich-Karl-Straße
und Weidenpescher Straße in nördlicher Richtung und zwischen dem
südlichen Ende der Rennbahn und dem Niehler Kirchweg in südlicher
Richtung aufgehoben werden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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