Vorfahrt
An der Escher Straße soll es für Radfahrer und Fußgänger sicherer werden

Eine geänderte Vorfahrtsregelung soll vor dem Zwischenstandort des Dreikönigsgymnasiums an der Escher Straße für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen mehr Sicherheit bringen. | Foto: Schriefer
  • Eine geänderte Vorfahrtsregelung soll vor dem Zwischenstandort des Dreikönigsgymnasiums an der Escher Straße für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen mehr Sicherheit bringen.
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Bilderstöckchen - (rs) Hin und weg, oder wie es auf Neudeutsch heißt „Kiss & Ride“
am Zwischenstandort des Dreikönigsgymnasiums ist nicht ganz
ungefährlich für Fußgänger und Radfahrer. Denn für die Eltern,
die ihre Kinder mit dem Pkw zur Schule bringen und auf den
Schulparkplatz fahren, gilt bislang lediglich rechts vor links, wenn
sie den Rad- und Fußweg auf den Schul-Parkplatz queren, um ihre
Sprösslinge dort abzusetzen, und danach geschwind wieder auf die
Escher Straße fahren. Das – so ein Antrag der Grünen-Fraktion in
der Bezirksvertretung Nippes, der mehrheitlich angenommen wurde –
soll so schnell wie möglich geändert werden. Vorfahrt sollen demnach
die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen haben.Durch den Beschluss
habe die Bezirksvertretung die überaus ratsame und in Köln
eigentlich mittlerweile übliche Vorfahrtsregelung hergestellt, sagt
Bezirksbürgermeisterin Diana Siebert. „Jetzt sollte die neue
Beschilderung dringend umgesetzt werden, bevor ein Unfall passiert.“
Die Bezirksvertretung hat daher die Verwaltung beauftragt,
schnellstmöglich im Bereich der Zu- und Abfahrtswege zu den
Übergangsgebäuden des Dreikönigsgymnasiums in der Parkanlage Escher
Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Zufahrtsweg ab
der Einmündung Escher Straße auf zehn Kilometer pro Stunde
begrenzen. Außerdem sollen die aktuell angeordneten, an
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen gerichteten Verkehrszeichen auf
dem Weg im Park, die auf eine Gefahrenstelle und Verkehr in beiden
Richtungen hinweisen, ersatzlos entfernt und stattdessen die Schilder
aufgestellt werden, die den Radfahrer*innen und Fußgänger*innen die
Vorfahrt gewähren.

Als weitere dringende Maßnahme zur Sicherheit der nicht motorisierten
Verkehrsteilnehmer*innen sei an der Ein- und der Ausfahrt jeweils ein
Fußgängerüberweg einzurichten, so der Beschluss der
Bezirksvertretung. Auch soll zusätzlich eine Markierung aus
sogenannten „Haifischzähnen“ aufgemalt werden, die zwar keine
Verkehrsregel sind, die aber den Verkehrsteilnehmer*innen
signalisieren, dass sie hier vorsichtiger heranfahren sollen. Da die
derzeitige Verkehrsführung eine Gefahrenstelle für Radfahrer*innen
und Fußgänger*innen und insbesondere auch für Schulkinder
darstellt, hatte die Bezirksvertretung die Verwaltung vor gut einem
Monat um eine hoch priorisierte Bearbeitung des Antrags gebeten.
Bislang ist aber von einer zügigen Umsetzung des Beschlusses der
Bezirksvertretung noch nichts zu sehen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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