Kunstrasen
Anforderungen im Genehmigungsverfahren sorgen für Verzögerug

Das C-Jugend Freundschaftsspiel zwischen SUS 12 Nippes und VFB 05 Deutz fand noch auf dem Aschenbelag statt. Im Grünstreifen im Hintergrund müssen für die Sanierung vier Winterlinden gefällt werden. | Foto: Brand
  • Das C-Jugend Freundschaftsspiel zwischen SUS 12 Nippes und VFB 05 Deutz fand noch auf dem Aschenbelag statt. Im Grünstreifen im Hintergrund müssen für die Sanierung vier Winterlinden gefällt werden.
  • Foto: Brand
  • hochgeladen von RAG - Redaktion

Niehl - (hub) Auf der Sportanlage Friedrich-Karl-Straße steht eine
Generalsanierung an, denn der Ascheplatz ist stark
sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den heutigen
Anforderungen.

Der Tennenplatz wird in ein Kunstrasengroßspielfeld umgewandelt.
Zusätzlich sollen ein Kleinspielfeld und weitere Sportflächen für
den Schulsport entstehen. Die voraussichtlichen Kosten für die
gesamte Maßnahme betragen 1.564.000 Euro inklusive Planungskosten in
Höhe von 98.000 Euro.

Nach Rücksprache mit dem Bauaufsichtsamt kann laut Stadtsprecherin
Nicole Trum die Baugenehmigung nach dem Eingang der Stellungnahmen der
Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde erteilt
werden.

In einer Verwaltungsmitteilung hatte der Sportausschuss Anfang Mai die
Information erhalten, dass die Anforderungen für die Erteilung von
Baugenehmigungen seitens der genehmigenden Behörden erhöht worden
seien.

Die Untere Wasserbehörde fordert für laufende und zukünftige
Genehmigungsverfahren Untersuchungen nach Bundesbodenschutzverordnung
(BBodSchV) mit erweiterten geforderten Parametern. Die bisher
angewendete DIN-Norm enthält nicht alle Parameter der Verordnung.
Eine Entscheidung steht noch aus.

Da das öffentliche Interesse gegenüber den Belangen von Natur und
Landschaft überwiegt und eine Veränderung des Charakters des
Schutzgebietes durch die Maßnahmen nicht zu befürchten ist, sind aus
Sicht der Unteren Naturschutzbehörde die Voraussetzungen für eine
Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
gegeben.

Durch die Baumaßnahme wird die Spielfeldanlage verbreitert. Dazu
müssen vier Winterlinden gefällt werden. Die geplante Laufbahn mit
Pflasterstreifen reicht so nah an deren Stämme, dass ein Erhalt nicht
möglich ist. Des Weiteren sind Ziersträucher, kleinere
Gebüschgruppen und Rasenflächen betroffen. Der Eingriff soll auf dem
Gelände selbst kompensiert werden.

Sobald die Baugenehmigung dem Sportamt vorliege, könnten die
notwendigen Anpassungen im Leistungsverzeichnis, welche durch Auflagen
und Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung entstehen, vorgenommen
werden und die öffentliche Ausschreibung erfolgen, ergänzte Trum.

Das Sportamt strebt ein beschleunigtes Ausschreibungsverfahren an,
sodass etwa drei Monate nach Erhalt der Baugenehmigung mit der
Baumaßnahme begonnen werden kann. Die Bäume können allerdings wegen
Artenschutz (Brutnester) erst ab Oktober gefällt werden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.